Die Concordia hat unter den deutschen Versicherern eine lange Tradition. 1864 wurde sie in Hannover gegründet und konzentrierte sich lange Zeit auf die Landwirtschaft als eine reine Schadenversicherung. Seit den 1970er kamen auch die Sparten Leben, Rechtsschutz und Krankenversicherung hinzu. Die Concordia hat in Deutschland ca. 1.000 Mitarbeiter die über 1,3 Millionen Kunden betreuen.
Die Concordia hat im privaten Bereich ein umfangreiches Angebot an Versicherungen, die Ambulante Zusatzversicherung wird von uns in zwei Tarifvarianten Concordia AZ Kompakt, Concordia AZN+AZ Top und Concordia AZN+AZSH+AZ Top verglichen.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 80 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
80 % Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie verordnete Heilmittel | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne oder dem Hufelandverzeichnis. | |
Leistungshöhe | Bis 600 EUR innerhalb eines Versicherungsjahres | |
Sehhilfen | 80 % des Rechnungsbetrages, bis 150 EUR innerhalb eines Versicherungsjahren. | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung mit der Concordia vor Behandlungsbeginn wird empfohlen. | |
Wartezeit | 3 Monate allgemeine Wartezeit Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit 8 Monate besondere Wartezeit (gilt aber nur für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen) | |
Zusatzleistungen | Osteopathische Leistungen: Die Concordia leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen: 80 %, bis zu 300 EUR je Versicherungsjahr Gesetzliche Zuzahlungen: 80 %, bis 300 EUR je Versicherungsjahr für ges. vorgeschriebene Zuzahlungen (z. B. für häusliche Krankenpflege, med. Vorsorgeleistungen, Heil- und Hiflsmittel) |
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 80 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
80 % Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie verordnete Heilmittel | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne oder dem Hufelandverzeichnis. | |
Leistungshöhe | Bis 1.500 EUR innerhalb eines Versicherungsjahres. Im Tarif AZN gilt eine anfängliche Leistungsbegrenzung. Dieser erstattet für Erwachsene bis zu 500 EUR im ersten und 1.000 EUR im zweiten Versicherungsjahr. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 250 EUR im ersten und 500 EUR im zweiten Versicherungsjahr. | |
Sehhilfen | Keine Kostenübernahme | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung mit der Concordia vor Behandlungsbeginn wird empfohlen. | |
Wartezeit | 3 Monate allgemeine Wartezeit Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit 8 Monate besondere Wartezeit (gilt aber nur für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen) | |
Zusatzleistungen | Arznei- und Verbandmittel: Die Concordia erstattet 100%, bis 120 EUR (Erwachsene) und 60 EUR (Kinder) pro Versicherungsjahr für ärztlich oder vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel. IGeL – Leistungen: Die Concordia erstattet 100%, bis 250 EUR (Erwachsene) und 125 EUR (Kinder) pro Kalenderjahr für ambulante ärztliche individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen), die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Kinderwunschbehandlung: Die Concordia erstattet frühestens 24 Monate nach Versicherungsbeginn 50% des nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils für max. drei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. Die Erstattung ist je Maßnahme auf max. 750 EUR begrenzt. |
Der Concordia Tarif AZN+AZ Top erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 1.875 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Osteopathische Behandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erstattungsfähig, wenn Sie nicht von einem Heilpraktiker sondern von einem Arzt oder Physiotherapeuten erbracht werden.
Ergänzend werden Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen und eine Vielzahl gesetzlicher Zuzahlungen geleistet.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 80 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
80 % Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie verordnete Heilmittel | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne oder dem Hufelandverzeichnis. | |
Leistungshöhe | Bis 1.500 EUR innerhalb eines Versicherungsjahres. Im Tarif AZN gilt eine anfängliche Leistungsbegrenzung. Dieser erstattet für Erwachsene bis zu 500 EUR im ersten und 1.000 EUR im zweiten Versicherungsjahr. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 250 EUR im ersten und 500 EUR im zweiten Versicherungsjahr. | |
Sehhilfen | 100 % des Rechnungsbetrages, bis 350 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren. | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung mit der Concordia vor Behandlungsbeginn wird empfohlen. | |
Wartezeit | 3 Monate allgemeine Wartezeit Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit 8 Monate besondere Wartezeit (gilt aber nur für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen) | |
Zusatzleistungen | Arznei- und Verbandmittel: Die Concordia erstattet 100%, bis 120 EUR (Erwachsene) und 60 EUR (Kinder) pro Versicherungsjahr für ärztlich oder vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel. IGeL - Leistungen: Die Concordia erstattet 100%, bis 250 EUR (Erwachsene) und 125 EUR (Kinder) pro Kalenderjahr für ambulante ärztliche individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen), die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Kinderwunschbehandlung: Die Concordia erstattet frühestens 24 Monate nach Versicherungsbeginn 50% des nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils für max. drei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. Die Erstattung ist je Maßnahme auf max. 750 EUR begrenzt. |
Der Concorida Tarif AZN+AZSH+AZ Top erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 1.875 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Osteopathische Behandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erstattungsfähig, wenn Sie nicht von einem Heilpraktiker sondern von einem Arzt oder Physiotherapeuten erbracht werden.
Der Baustein AZSH leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen 100 % bis 350 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Ergänzend werden Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen und eine Vielzahl gesetzlicher Zuzahlungen geleistet.