Concordia Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif Concordia AZN+AZSH+AZ TOP
Der Concordia Tarif AZN+AZSH+AZ Top erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 1.875 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Osteopathische Behandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erstattungsfähig, wenn Sie nicht von einem Heilpraktiker sondern von einem Arzt oder Physiotherapeuten erbracht werden.
Der Baustein AZSH leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen 100 % bis 350 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Ergänzend werden Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen und eine Vielzahl gesetzlicher Zuzahlungen geleistet.
Concordia AZN+AZSH+AZ TOP |
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Kurzübersicht - Tarif Concordia AZN+AZSH+AZ TOP
| 3 Monate, keine bei Unfall |
Konstante Beiträge im Alter? | Steigend, da ohne Alterssparanteil |
Besonderheiten | Ja |
Erstattung für Alternativmedizin | 1.500 EUR / Versicherungsjahr |
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an? | Nein, Erwachsene bis zu 500 EUR / 1. Versicherungsjahr u. bis zu 1.000 EUR / 2. Versicherungsjahr
Kinder u. Jugendliche bis zu 250 EUR / 1. Versicherungsjahr u. bis zu 500 EUR / 2. Versicherungsjahr |
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen? | Nicht erforderlich |
Schutzimpfungen | Nein |
Hörgeräte | Ja, bis 1.000 EUR je Hörgerät / 36 Monate |
Vorsorgeuntersuchungen | Nein |
Präventivmaßnahmen | Nein |
Zuzahlungen | Ja, 100 % |
Med. Behandlung im Ausland? | Ja |
Heilpraktikerbehandlung | Ja, 80 % |
Arzneimittel vom Heilpraktiker | Ja, 100 % bis 120 EUR (Erwachsene) bzw. 60 EUR (Kinder) pro Jahr, darüber hinausgehend 80 % |
Heilmittel vom Heilpraktiker | Ja, 80 % |
Osteopathische Leistungen | Ja, 80 % |
Psychotherapeutische Leistungen | Ja, 80 % |
Höchstsatz Gebührenverzeichnis | Ja |
Teilheilpraktiker | Ja |
Sonnenbrille mit Stärkengläser | Nein |
Lasik OP | Ja, 2x 750 EUR |
Brillen und Kontaktlinsen | Ja, 350 EUR / 2 Versicherungsjahre |
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an? | Ja |
Glaukomvorsorge | Nein |
Sehschärfenänderung | Nein |
Mehrbeitrag für Brillenträger? | Nein |
Stiftung Warentest (Finanztest) | Der Tarif wurde nicht getestet |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein, nur Auslandsreisekrankenversicherung weltweit |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Erlass Wartezeiten | Ja |
Arzt für Naturheilverfahren | Ja, 80 % |
Arzneimittel vom Arzt | Ja, 100 % bis 120 EUR (Erwachsene) bzw. 60 EUR (Kinder) pro Jahr, darüber hinausgehend 80 % |
Heilmittel vom Arzt | Ja, 80 % |
Höchstsatz Hufelandverzeichnis | Ja |
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Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen
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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Concordia AZN+AZSH+AZ TOP
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Concordia bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?
Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?
Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?
Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?
Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?
Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?
Die Tarifkombination ist ohne
Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zehn Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 14.,19., 29., 39., 49., 59., 69., 79., 89. und 99. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der
Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund
veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Kann die Beitragszahlung unterbrochen oder vorzeitig beendet werden?
Kann die Beitragszahlung reduziert werden, wenn dies aus finanziellen Gründen nötig wird?
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarifbaustein AZSH leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.875 EUR pro Versicherungsjahr. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres erhalten 750 EUR.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Nein, es gibt eine anfängliche Leistungsbegrenzung im Tarif AZN. Dieser erstattet für Erwachsene bis zu 500 EUR im ersten und 1000 EUR im zweiten Versicherungsjahr. Kinder und Jugendliche erhalten bis zu 250 EUR im ersten und 500 EUR im zweiten Versicherungsjahr.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Nein, der Concordia Tarif AZN+AZSH+AZ TOP leistet nicht für Schutzimpfungen.
Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?
Ja, 80 % . Bei Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernimmt der Tarifbaustein AZSH 80 % der Restkosten. Ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse werden 80 % der Gesamtkosten bis zu einem Erstattungsbetrag von 1.000 EUR je Ohr übernommen. Diese Leistung steht alle 36 Monate neu zur Verfügung.
Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?
Nein, der Tarif Concordia AZN+AZSH+AZ TOP leistet generell nicht für Vorsorgeuntersuchungen.
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Nein, der Tarif Concordia AZN + AZSH + AZ TOP leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.
Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?
Ja, erstattungsfähig sind 100 % der Aufwendungen für die von den
gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Zuzahlungen zu
- Vorsorgeleistungen
- Arznei- und Verbandmitteln
- Heil- und Hilfsmitteln
- häuslicher Krankenpflege
- Soziotherapie
- Haushaltshilfe
- vollstationärer Krankenhausbehandlung
- Rehabilitation
- Fahrtkosten
Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?
Ja, der Tarifbaustein AZ TOP leistet bei einem im Ausland akut eintretenden
Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie zahnärztliche Notversorgung.
Die
Tarifleistung umfasst nicht den vollen Versicherungsschutz einer
Auslandsreisekrankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher für
berufliche und private Reisen eine separate
Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel bis 120 EUR (Erwachsene) und 60 EUR (Kinder), pro Jahr. Darüber hinaus sind Arznei- und Verbandmittel zu 80 % erstattungsfähig.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
80 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern
35.1 bis 35.6 Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
80 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern
19.1 bis 19.8.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Concordia vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.500 EUR Erstattungs- oder 1.875 EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif AZN+AZSH+AZ TOP leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?
Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?
Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?
Nein, der Concordia Tarif AZN+AZSH+AZ TOP leistet nicht für Sonnenbrillen oder Sehhilfen mit getönten medizinischen Gläsern.
Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?
Ja, der Tarifbaustein AZSH leistet bis zu 750 EUR pro Auge bei einer LASIK /LASEK OP. Diese Leistung steht erstmals nach Ablauf von 24 Monaten und insgesamt 2 x während der Versicherungsdauer zur Verfügung.
Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
Ja, innerhalb von 2 Versicherungsjahren werden die Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 350 EUR zu 100 % erstattet. Ergänzend leistet der Tarif während der Versicherungsdauer 2 x jeweils bis zu 750 EUR pro Auge bei einer LASIK OP.
Die Versicherung leistet für Brillengläser,-gestelle und Kontaktlinsen. ( Bei Kontaktlinsen können beliebig viel Einzelrechnungen gesammelt eingereicht werden.)
Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, die 350 EUR für Sehhilfen können sofort nach Ablauf der Wartezeit in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?
Nein, der Concordia Tarif AZN+AZSH+AZ TOP leistet nicht für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.
Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?
Nein, eine innerhalb der zwei Versicherungsjahre auftretende Sehschärfenänderung löst keinen neuen Leistungsanspruch aus.
Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?
Nein, im Tarif AZN+AZSH+AZ TOP der Concordia wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt und zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 8,0 Dioptrien hat.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
Der Tarif wurde nicht getestet.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer von 2 Jahren kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die
Gesundheitsfragen ansehen.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Concordia.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?
Die allgemeine Wartezeit für alle Behandlungsleistungen beträgt 3 Monate.
Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Concordia bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?
Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen.
Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?
Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.
Es ist das Formular der Concordia zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.
Ab wann wird die Versicherungssumme in voller Höhe ausgezahlt?
Welche Leistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der Wartezeit verstirbt?
Welche Leistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der Wartezeit unfallbedingt verstirbt?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
80 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des
Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel bis 120 EUR (Erwachsene) und 60 EUR (Kinder), pro Jahr. Darüber hinaus sind Arznei- und Verbandmittel zu 80 % erstattungsfähig.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel, wie z.B. Massagen.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif AZN+AZSH+AZ TOP leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.