Jetzt Beitragsrückzahlung der privaten Krankenversicherung

In der privaten Versicherungswirtschaft kann den Versicherungsnehmern ein Beitrag zurückerstattet werden, wenn im Kalendervorjahr keine Leistung in Anspruch genommen wurde. Wer ein KFZ besitzt, wird dieses Prinzip vor allem in Form des Schadensfreiheitsrabattes kennen: Wird der Kfz-Versicherung kein Schaden zur Regulierung vorgelegt, kann man sich im folgenden Jahr über eine günstigere Beitragsrechnung freuen. Ferner sind Rückzahlungen auch aus dem Bereich der Hausrats- oder Haftpflichtversicherung bekannt. Weniger bekannt dürfte dagegen sein, dass die private Krankenversicherung auch Beitragsrückzahlungen gewährt, etwa, wenn keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen wurden. Zur Zeit ist es wieder soweit, die Gesellschaften zahlen teilweise Beiträge zurück.

Die private Krankenversicherung zahlt aktuell an 69.000 Mitglieder rund 55 Millionen Euro Beiträge zurück. Versicherte der Continentale, die im letzten Kalenderjahr keine Leistung von ihrer Krankenversicherung in Anspruch genommen haben, können sich in diesen Tagen über eine Beitragsrückzahlung von 800 Euro freuen. Andere private Krankenversicherungen locken mit mehreren Monatsbeitragen Rückerstattung. Ob es zu einer Rückerstattung kommt, hängt in der Regel auch davon ab, wie ertragreich das Vorjahr für die Versicherungsgesellschaft war.

Weniger interessant sind dagegen die Angebote der gesetzlichen Krankenversicherung. Um gesundheitsbewusstes Verhalten Ihrer Versicherten zu honorieren, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Reihe von Bonusprogrammen angeboten, die Bemessung der Beiträge hängt jedoch von anderen Faktoren ab, dem Erwerbseinkommen. Gesundheitsbewusstes Verhalten wird bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur am Rande honoriert. Einige Versicherungen bieten eine Beitragsrückzahlung von einem Monatsbeitrag oder Sachprämien an, viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten nichts von alledem. Wer daran interessiert ist, dass gesundheitsbewusstes Verhalten honoriert wird, sollte sich über den Abschluss eines möglichen Wahltarifs informieren.

Ob die Möglichkeit von Beitragsrückzahlung der privaten Krankenversicherung für die Tarifwahl ausschlaggebend sein sollte, sei dahingestellt. Wer sich für eine private Krankenversicherung interessiert, sollte darauf achten, dass die Versicherung möglichst stabil in ihrer Beitragsentwicklung ist. Um Einblick in die hierfür notwendigen Beitragszahlungen zu gewinnen, lohnt sich ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsexperten.