Jeder, auf dessen finanzielle oder sonstige Versorgung zum Beispiel Kinder,
Lebens- und Geschäftsparter angewiesen sind.
Speziell:
Zur Absicherung der Familie: Die Höhe der Versicherungssumme sollte mindestens das 3-5 fache des Jahresbruttoeinkommens betragen.
Zur Absicherung von Krediten und Hypotheken: Die Höhe richtet sich nach der Höhe des Kredits bzw. der Hypothek.
Die Beiträge orientieren sich nach einer Anzahl verschiedener Faktoren.
Die Faustformel: Alles, was das Risiko zu sterben erhöht, erhöht auch den Beitrag.
Wenn die Sterblichkeit der versicherten Personen und die Kosten des Versicherers niedriger sind und die Erträge aus Kapitalanlagen höher ausfallen, als bei der Tarifkalkulation angenommen, entstehen überschüsse.
An den überschüssen werden die einzelnen Versicherungsverträge gemäß der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattungen beteiligt.
Die überschüsse werden den Versicherungsnehmer weitergegeben.
Durch die entstandenen überschüsse reduziert sich der zu zahlende Beitrag für Ihre Risikolebensversicherung.
Der vom Versicherer kalkulierte Beitrag ist der garantierte Bruttobeitrag. Das heißt, auch wenn die Sterblichkeit höher ausfallen sollte, als bei der Beitragskalkulation angenommen, können die versicherten Leistungen erbracht werden.
Die anfallenden überschüsse werden vom Versicherer auf den Bruttobeitrag angerechnet, sodass der von Ihnen zu zahlende Beitrag (Nettobeitrag oder auch Zahlbeitrag genannt) niedriger ausfällt.
Entstehen weniger oder gar keine überschüsse kann der Versicherer den Zahlbeitrag während der Vertragslaufzeit bis zu Höhe des garantierten Bruttobeitrages anpassen.
Bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft sollte daher nicht nur auf den Zahlbeitrag, sondern auch auf den garantierten Bruttobeitrag geachtet werden.
Bei dieser Art der überschussbeteiligung wird ab Vertragsbeginn der garantierte Bruttobeitrag gezahlt.
Die anfallenden überschüsse werden dazu verwendet, die versicherte Todesfallsumme zu erhöhen. Nach derzeitiger überschussbeteiligung würde sich eine vereinbarte Todesfallsumme von 100.000 Euro auf 150.000 Euro erhöhen. Wenn sich die überschusslage verschlechtert, verringert sich automatisch auch die Summe, im schlechtesten Fall bis zur vereinbarten Todesfallsumme.
Falls es möglich ist, sollten Sie immer die Variante Beitragsverrechnung der Variante Bonusversicherungssumme vorziehen. Bei der Beitragsverrechnung bleibt die gewünschte Versicherungssumme gleich über die gewählte Laufzeit.
Im Falle einer Selbsttötung wird geprüft, ob es aufgrund einer krankhaften psychischen Störung passiert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die Risikolebensversicherung die Zahlung verweigern.
Es sollte auch im Vertrag festgehalten sein, ob Einschränkungen für den Todesfall in Krisengebieten existieren.
Nein, die Risikolebensversicherung sichert lediglich ein Risiko ab. Sie ist keine Versicherung zur Kapitalbildung.
Bei der Veranlagung der Einkommensteuer sind die Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der geltenden Höchstbeträge abzugsfähig.
Auszahlungen aus Lebensversicherungen unterliegen dann der Erbschaftssteuer, wenn sie durch Schenkung des Versicherungsnehmers oder durch Vererbung erworben werden.
Wenn die Zahlung direkt an den Versicherungsnehmer geleistet wird, ist diese nicht erbschaftssteuerpflichtig.
Es ist daher ratsam, dass der Versicherungsnehmer (also der, der den Vertrag abschließt) und die versicherte Person nicht identisch sind.
Soll bspw. der Partner abgesichert werden, sollte sie als Versicherungsnehmer eingetragen werden und der Partner als die zu versichernde Person.
Beiträge zu Lebensversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen nicht der Versicherungssteuer. Hat der Versicherungsnehmer seinen ständigen Wohnsitz im Ausland, gelten andere Steuerregelungen.
Die Risikolebensversicherung sollte so konzipiert sein, dass Sie in allen Lebenssituationen abgesichert sind. Es gibt keine generelle Regel bis zu einem bestimmten Alter. Dazu Beispiele:
Die Todesfallsumme bekommt die Person ausgezahlt, die im Versicherungsschein als Bezugsberechtigte im Todesfall eingetragen ist. Das kann der Ehegatte sein aber auch eine beliebige andere Person oder Institut, bei einer Immobilienfinanzierung.
Die Risikolebensversicherung ist wie der Name schon sagt eine reine Risikoversicherung. Das zu tragende Risiko ist hierbei der Tod der versicherten Person. Die meisten Versicherungsvarianten sehen keine Rückzahlung vor, falls der Versicherungsfall nicht eintritt.