FAQ Auslandsreisekrankenversicherung - Häufig gestellte Fragen...
Wer ist alles in einer Familienpolice mitversichert?
Einige Versicherer bieten in der Auslandsreisekrankenversicherung auch Familienpolicen an. In der Regel sind in der Familienpolice unter gleicher Anschrift gemeldete eheliche und nicht eheliche Lebenspartner sowie unter gleicher Anschrift gemeldete minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers versichert.
Die Familie muss nicht geschlossen auf Reise gehen, der Versicherungsschutz besteht auch, wenn einzelne Familienmitglieder allein den Urlaub im Ausland verbringen.
Zahlt die Versicherung im Krankheitsfall auch dann, wenn der Versicherte die für das Reiseland empfohlenen Schutzimpfungen nicht durchgeführt hat?
Auch in diesem Fall übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten im Krankheitsfall. Allerdings sollte jeder Reisende die Impfempfehlungen ernst nehmen, um bleibende Gesundheitsschäden zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Reisen in tropische Regionen.
Kann bei einer Verlängerung des Urlaubs die Auslandsreisekrankenversicherung auch verlängert werden?
In der Regel werden Auslandsreisekrankenversicherungen für eine Reisedauer von jeweils 42 Tagen abgeschlossen. Hat die Reise bereits begonnen und soll nun über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden, ist dies meist nicht möglich. Auslandsreisekrankenversicherungen, die für einen längeren Zeitraum gelten sollen, müssen vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Kann eine Auslandsreisekrankenversicherung noch im Urlaub abgeschlossen werden?
In der Regel muss die Auslandsreisekrankenversicherung mindestens einen Tag vor Beginn des Urlaubs abgeschlossen werden. Wurde der Urlaub bereits angetreten, ist es meist nicht mehr möglich sich zu versichern.