ACIO Pressemitteilung
HEK schafft für ihre Versicherten die Praxisgebühr beim Zahnarzt ab
20.07.2012
Das aktuell stark diskutierte Thema zur gewünschten Abschaffung der Praxisgebühr bewegte die Hanseatische Krankenkasse dazu, für ihre Versicherten diese Gebühr für die Besuche beim Zahnarzt zu übernehmen.
Als erste gesetzliche Krankenkasse erstattet die HEK dabei rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr im Rahmen eines eigenen Bonusprogrammes. Die regelmäßige Kontrolluntersuchung wird vom Zahnarzt durchgeführt, ohne dass eine Praxisgebühr bezahlt werden muss, aber sobald es zu einer Behandlung kommt, muss die Gebühr entrichtet werden.
HEK-Versicherte können nun die zuvor in der Zahnarztpraxis bezahlte Praxisgebühr gegen die Vorlage der Gebührenquittung und einer Kopie des Zahnarzt-Bonusheftes von ihrer Krankenkasse zurückfordern.
Seitdem vor kurzem erst bekannt wurde, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen 12 Millionen Euro Überschuss in den Kassen haben, bietet die HEK somit eine Möglichkeit, den Patienten einen kleinen Teil davon zurückzugeben.
Es ist nun abzuwarten, wie sich die Diskussion über die Abschaffung der Praxisgebühr entwickeln wird. Sobald es hier etwas Neues zu berichten gibt, werden wir Sie selbstverständlich informieren.