Hier haben wir für Sie wichtige Leistungen und Fragen zu Leistungskriterien der Krankenhaustagegeldversicherung zusammengefasst:
Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung gezahlt.
Die Versicherung benötigt in der Regel eine Bescheinigung, die zumindest folgende Punkte beinhaltet:
Viele Tarife leisten hier gar nicht. In unserem Vergleich finden Sie aber auch Tarife, die für teilstationäre Behandlung das Krankenhaustagegeld z. B. in halber tariflicher Höhe bezahlen.
Ja, für den Aufnahme- und Entlassungstag erhalten Sie bei fast allen Tarifen den vollen Tagessatz.
Ja, wenn Sie bei medizinischer Notwendigkeit aufgrund von Schwangerschaft stationär aufgenommen werden müssen. Dies gilt in der Regel auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Ja, in unserem Onlinerechner finden Sie viele Tarife, die bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie die Leistungen tarifgemäß erbringen.
Hier gibt es große Unterschiede bei den Tarifen. Viele Versicherungen übernehmen hier gar keine Leistungen, andere zahlen z. B. 50% oder eine begrenzte Zeit. Hier hilft unser Versicherungsvergleich weiter.
Nur ein Versicherer verzichtet bei seinem Tarif auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen. Alle anderen Gesellschaften möchten recht genau den Gesundheitsstatus des Interessenten erfahren.
Daher sind oft 6, 8 oder sogar 11 Fragen, über z. B. zurückliegenden Behandlungen, Beschwerden, Medikamenteneinnahmen oder Erkrankungen zu beantworten.
Dies kann den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung sehr erschweren oder auch unmöglich machen, weshalb wir im Vergleich einzeln auf die Anzahl der Fragen hinweisen.
Ein wichtiger Punkt, der sehr unterschiedlich bei den einzelnen Versicherern gehandhabt wird. Manche Tarife bieten diese Option leider nicht. Andere bieten die Erhöhung an, fordern aber fast immer eine erneute Gesundheitsprüfung. Hier lohnt der Vergleich.
Sehr interessant sind hier die Tarife die gänzlich auf eine Wartezeit verzichten und sofort leisten.
Viele Gesellschaften versuchen jedoch durch Wartezeiten die Versichertengemeinschaft zu schützen. Sie verhindern, dass sofort nach Vertragsbeginn Leistungen für die stationären Behandlungen abgerechnet werden können, die bereits vor Beginn der Versicherung geplant oder medizinisch notwendig oder absehbar waren.
Üblich ist meist eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten und die besondere Wartezeit von acht Monaten, etwa für Entbindung oder Psychotherapie.
Sie können sich in unserem Onlinerechner speziell die Tarife ohne Wartezeit aussuchen und vergleichen.