Tariferhöhungen trotz Gleichbehandlungsgesetz

Das Versicherungsgleichbehandlungsgesetz ist seit dem 01. Januar 2008 in Kraft getreten. Bislang gingen die Kosten von Geburt und Schwangerschaften zu Lasten der weiblichen Krankenversicherten – deutlich höhere Tarife waren die Folge. Entsprechend war die Erwartung, dass die Tarife für die private Krankenkasse nun für Frauen günstiger werden sollten. Doch die erwarteten Beitragsermäßigungen sind nicht eingetreten, vielmehr hatten einige Versicherte Beitragserhöhungen auf ihren Abrechnungen.

Die Gründe für die Tariferhöhungen bleiben im Dunkeln. Ebenfalls nicht transparent gemacht wird, wie die Versicherungen diese Schwangerschaften in der Beitragsberechnung gewichten. So fallen die tatsächlichen Kosten für Schwangerschaften mit rund 6 % der gesamten Ausgaben für die private Krankenkasse zusammen. Um die Tarife günstiger zu halten, haben die Versicherungsgesellschaften eine größere Population innerhalb der privat Versicherten einbezogen, um die Tarife attraktiv gestalten zu können. Anstatt das erhöhte Risiko auf die zwanzig bis Mitte dreißig Jährigen umzuverteilen, wurde es bis auf die bis 49 Jährigen verteilt. In der Folge steigen gerade für ältere Versicherte die Beiträge unverhältnismäßig.

Unser Tipp: Rechnen Sie nach und entscheiden Sie, wie fair Ihre Versicherung diese Kosten umverteilt. Gerade für Ältere kann sich hier ein Wechsel der Krankenkasse rentieren. Die unabhängigen Versicherungsexperten sind Ihnen bei Fragen gerne behilflich. Es wird sich lohnen, bei der Wahl für die private Krankenkasse genau hinzusehen, bzw. einen Wechsel in Erwägung zu ziehen.

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