Berufsunfähigkeitsversicherung und Geld zurück

Nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung wird jeder fünfte Deutsche vor erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Die Gründe sind meist psychische Erkrankungen, gefolgt von Rückenleiden und Allergien. Ein Unfall ist nur selten die Ursache. Doch ohne Arbeit kein Einkommen und der Staat hilft hier auch nicht wirklich. Vor allem alle nach 1961 geborenen gehen fast leer aus. Hoher Handlungsbedarf, aber die Deutschen sind hier stark unterversichert. Das Risiko wird meist unterschätzt, die Informationen über die Berufsunfähigkeitsversicherung sind meist gering. Die neuen Cash-back-Policen, also Verträge bei denen es am Ende Geld zurück gibt, sollen nun den schwierigen Markt beleben.

Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei den etwas ausgezahlt wird auch wenn nichts passiert, finanzieren sich über ein Überschuss-System. Überschüsse entstehen, wenn sich die Kosten und Aufwendungen innerhalb der Gesellschaft geringer entwickeln als ursprünglich kalkuliert. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es vier verschiedene Varianten: Beitragsverrechnung (Sofortrabatt), Leistungsbonus, verzinsliche Ansammlung und Fondsansammlung.

Bei dem Sofortrabatt werden die Überschüsse auf den Beitrag verrechnet. Somit sinkt die Prämie und die Police wird im Monat billiger. Bei dem System des Leistungsbonus wird statt die Beiträge zu reduzieren die spätere Rente aufgestockt.

Die Systeme der verzinsliche Ansammlung und die Fondsansammlung gehören in die Geld-zurück-Kategorie. Hierbei werden die Überschüsse entweder im Deckungsstock oder in einem Fonds gesammelt und als Ablaufleistung am Ende des Vertrages ausgezahlt. Das Guthaben am Ende der Laufzeit ist jedoch nicht garantiert und hängt von der Wertentwicklung und der Vertragslänge ab. Theoretisch kann es den eingezahlten Beiträgen entsprechen, eventuell aber auch darunter oder sogar darüber liegen.

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