Im Tarif Württembergische ASU werden Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen für Kinder, Frauen und Männer zu 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren erstattet. Dies entspricht so einem Erstattungsbetrag von 400 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
Der Tarif sieht zahlreiche ergänzende Leistungen vor, z. B. 125 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren für Sehhilfen oder auch Leistungen für Hilfsmittel und gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen.
Die Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen und werden bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fachen Satz) erstattet.
Württembergische ASU |
Erweiterter Gesundheits-Check | Ja |
Schlaganfallvorsorgeuntersuchung | Ja |
Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung | Ja |
Osteoporose-Vorsorge | Ja |
Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen | Ja |
Überprüfung der Lungenfunktion | Nein |
Früherkennung Demenz | Ja |
Ergänzende Ultraschalluntersuchungen | Ja, keine Begrenzung |
HIV-Test | Nein |
Sporttauglichkeitsuntersuchung | Nein |
Besonderheiten | Ja |
Höchstsatz | Nein, Regelhöchstsatz |
Konstante Beiträge im Alter? | Steigend, da ohne Alterssparanteil |
Volle Leistung von Anfang an | Ja |
Vorleistung der GKV | Ja und nein |
Schutzimpfungen | Ja, 400 EUR / 24 Monate (aus Gesamtbudget) |
Präventivmaßnahmen | Nein |
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen | 400 EUR / 24 Monate für Vorsorgeuntersuchungen u. Schutzimpfungen (ergänzende Leistungen) |
Kinder und Jugendliche | Ja, U6a, U9a, U9b u. J2 |
Augenärztliche Untersuchungen | Ja |
Ohrenärztliche Untersuchungen | Ja |
Erweiterte Krebsvorsorge | Ja |
Darmkrebsfrüherkennung | Ja |
Hautärztliche Untersuchungen | Ja |
Helicobacter-Pylori-Test | Ja |
Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge | Ja |
Untersuchungen während der Schwangerschaft | Ja |
Prostata-Vorsorge (PSA-Test) | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja, nach 36 Monaten |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie, Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie |
Erlass Wartezeiten | Ja |
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Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check. Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes) sowie Erkrankungen der inneren Organe. Zum Leistungsumfang zählen
Ja, der Tarif Württembergische ASU erstattet eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung durch Messung der Strömungsverhältnisse mittels Sonographie der Halsarterien.
Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet für die Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung durch die Bestimmung des TSH-Wertes im Blut.
Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet für Osteoporose-Vorsorge durch die Bestimmung des Mineralgehaltes des Knochengerüsts (Osteodensitometrie).
Nein, der Tarif Württembergische ASU leistet nicht für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion (inklusive Ruhespirographie und Flussvolumenkurve).
Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet auch für orientierte Testuntersuchungen zur Früherkennung einer Demenz.
Ja, zusätzlich zu den Ultraschall-Untersuchungen aus dem Großen Gesundheits-Check und aus der Krebsvorsorge werden aus dem Tarif Württembergische ASU auch zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen erstattet. Die Anzahl der Organe ist nicht begrenzt.
Nein, der Tarif Württembergische ASU sieht keine Leistungen für HIV-Tests vor.
Nein, der Tarif Württembergische ASU leistet nicht für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung.
Ja, die Leistungen werden bis zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) erstattet.
Ja, der Tarif Württembergische ASU sieht folgende ergänzenden Leistungen vor:
Nein, die Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) erstattet.
Die Behandlungen müssen von einem niedergelassenen und approbierten Arzt durchgeführt werden. Eine Kassenzulassung ist nicht zwingend erforderlich.
Ja, der Tarif Württembergische ASU leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, eine Vorleistung der GKV im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen ist nicht Voraussetzung für die tarifliche Leistung.
Sollte jedoch ein Anspruch auf Leistungen der GKV bestehen, müssen diese immer zuerst in Anspruch genommen werden.
Die Vorlage eines Vorleistungs- bzw. Ablehnungsvermerks seitens der GKV ist nicht erforderlich.
Nein, Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen werden nur dann erbracht, wenn die GKV in Vorleistung geht.
Leistungen für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen werden nur dann erbracht wenn der Sozialversicherungsträger in Vorleistung geht.
Erbringt die GKV keine Vorleistungen für Hilfsmittel, reduziert sich der Erstattungssatz auf 50 %.
Ja, erstattet werden 80 % der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für
Es gilt die generelle Summenbegrenzung für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen in Höhe von insgesamt 400 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
Nein, der Tarif Württembergische ASU leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.
Die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen(inkl. zahnmedizinische Vorsorge) und Schutzimpfungenwerden zu 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren erstattet. Dies entspricht so einem Erstattungsbetrag von 400 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
Für Hilfsmittel werden ebenfalls 80 % der Aufwendungen bis zur Höhe der ortsüblichen Preise nach Abzug der GKV-Leistung erstattet. Erbringt die GKV keine Leistung, werden 50 % erstattet. Beträgt der Kaufpreis für Hilfsmittel 750 EUR oder mehr, so ist die vorherige Leistungszusage der Württembergischen einzuholen. Leistungen für Hörgeräte werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 EUR erstattet.
Für Sehhilfen (Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen) werden 100 % bis zu einem Betrag von 125 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren erstattet.
Ergänzend stehen 100 % Erstattungzur Verfügung für
Ja, der Tarif Württembergische ASU sieht Leistungen für folgende zusätzlichen Untersuchungen vor:
Ja, der Tarif Württembergische ASU sieht folgende Leistungen für augenärztliche Untersuchungen vor:
Ja, der Tarif Württembergische ASU sieht Leistungen für eine Früherkennungsuntersuchung der Ohren (Gehör-Check) für Kinder und Jugendliche im 7. - 15. Lebensjahr vor.
Ja, aus dem Tarif Württembergische ASU werden Leistungen für eine große, erweiterte Krebsvorsorge erbracht. Zum Leistungsumfang zählen
Ja, im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung werden aus dem Tarif Württembergische ASU Leistungen für einen Stuhlbluttest bzw. eine Darmspiegelung (Koloskopie) erbracht.
Ja, der Tarif Württembergische ASU erbringt Leistungen für ein Hautkrebs-Screening mittels Auflichtmikroskopie.
Ja, der Tarif Württembergische ASU sieht folgende Leistungen zur Brustkrebsvorsorge vor:
Ja, aus dem Tarif Württembergische ASU werden folgende ergänzende Untersuchungen erstattet:
Ja, der Tarif Württembergische ASU erstattet den PSA-Test im Rahmen eines Bluttests zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.
In § 14 Abs. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die Württembergische nicht auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Für die nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähigen Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung senden Sie dann an die Württembergische. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Belege papierlos über die Rechnungs-App der Württembergischen zur Erstattung einzureichen.
Die besondere Wartezeit beträgt acht Monate und gilt nur für psychotherapeutische Behandlungen, Entbindungen, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.
Es ist das Formular der Württembergischen zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.