Der Tarif Inter AVP erstattet 100 % bis zu 500 EUR im Kalenderjahr für zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Frauen und Männer. Es gilt eine Summenbegrenzung in den Anfangsjahren.
Geleistet wird bis zum Höchstsatz (3,5-fachen Satz) der Gebührenordnung für Ärzte. Die Inter verzichtet in diesem Tarif auf Gesundheitsfragen im Antrag und auf Wartezeiten.
Inter Krankenversicherung AVP |
Erweiterter Gesundheits-Check | Ja |
Schlaganfallvorsorgeuntersuchung | Ja |
Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung | Ja |
Osteoporose-Vorsorge | Ja |
Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen | Ja |
Überprüfung der Lungenfunktion | Ja |
Früherkennung Demenz | Ja |
Ergänzende Ultraschalluntersuchungen | Ja, keine Begrenzung |
HIV-Test | Ja |
Sporttauglichkeitsuntersuchung | Nein |
Besonderheiten | Ja |
Höchstsatz | Ja |
Konstante Beiträge im Alter? | Steigend, da ohne Alterssparanteil |
Volle Leistung von Anfang an | Nein, 150 EUR in den ersten 12 Monaten 300 EUR in den ersten 24 Monaten |
Vorleistung der GKV | Ja |
Schutzimpfungen | Nein |
Präventivmaßnahmen | Nein |
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen | 500 EUR / 12 Monate für Vorsorgeuntersuchungen (ergänzende Leistungen) |
Kinder und Jugendliche | Ja, U6a, U9a, U9b u. J2 |
Augenärztliche Untersuchungen | Ja |
Ohrenärztliche Untersuchungen | Ja |
Erweiterte Krebsvorsorge | Ja |
Darmkrebsfrüherkennung | Ja |
Hautärztliche Untersuchungen | Ja |
Helicobacter-Pylori-Test | Ja |
Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge | Ja |
Untersuchungen während der Schwangerschaft | Ja |
Prostata-Vorsorge (PSA-Test) | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Nein |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Keine Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Leistungsanspruch ab? | Sofort, keine Wartezeit |
Leistungsanspruch ab? | Keine Wartezeit |
Erlass Wartezeiten | Keine Wartezeit |
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Nein, der Tarif Inter AVP leistet nicht für einen Lifestyle-Check.
Ja, der Tarif Inter AVP leistet für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check. Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes) sowie Erkrankungen der inneren Organe. Zum Leistungsumfang zählen
Ja, der Tarif Inter AVP erstattet eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung durch Messung der Strömungsverhältnisse mittels Sonographie der Halsarterien.
Ja, der Tarif Inter AVP leistet für die Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung durch die Bestimmung des TSH-Wertes im Blut.
Ja, der Tarif Inter AVP leistet für Osteoporose-Vorsorge durch die Bestimmung des Mineralgehaltes des Knochengerüsts (Osteodensitometrie).
Ja, der Tarif Inter AVP leistet auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion (inklusive Ruhespirographie und Flussvolumenkurve).
Ja, der Tarif Inter AVP leistet auch für orientierte Testuntersuchungen zur Früherkennung einer Demenz.
Ja, zusätzlich zu den Ultraschall-Untersuchungen aus dem Großen Gesundheits-Check und aus der Krebsvorsorge werden aus dem Tarif Inter AVP auch zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen erstattet. Die Anzahl der Organe ist nicht begrenzt.
Ja, der Tarif Inter AVP sieht auch Leistungen für HIV-Tests vor.
Nein, der Tarif Inter AVP leistet nicht für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung.
Ja, die Vorsorgeuntersuchungen müssen in der jeweiligen Rechnung immer als solche bezeichnet sein.
Ja, enden die ersten 24 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres, ist auch für dieses Kalenderjahr die Gesamterstattung auf einen Betrag von maximal 500 EUR begrenzt. Laufen also die ersten 24 Monate z. B. am 31.08. eines Jahres ab, so stehen für die noch verbleibenden Monate September bis Dezember noch 200 EUR zur Verfügung.
Ja, der Tarif Inter AVP sieht folgende ergänzenden Leistungen vor:
Ja, die Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Die Behandlungen müssen von einem niedergelassenen und approbierten Arzt durchgeführt werden. Eine Kassenzulassung ist nicht zwingend erforderlich.
Nein, im Tarif Inter AVP sind die erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen in den ersten 24 Monaten wie folgt begrenzt:
Die Aufwendungen für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Ja, eine Vorleistung der GKV ist nicht Voraussetzung für die tarifliche Leistung.
Sollte jedoch ein Anspruch auf Leistungen der GKV bestehen, müssen diese immer zuerst in Anspruch genommen werden.
Die Vorlage eines Vorleistungs- bzw. Ablehnungsvermerks seitens der GKV ist nicht erforderlich.
Nein, der Tarif Inter AVP leistet nicht für Schutzimpfungen.
Nein, der Tarif Inter AVP leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.
Die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 EUR pro Kalenderjahr erstattet. Enden die ersten 24 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres, ist auch für dieses Kalenderjahr die Gesamterstattung auf einen Betrag von maximal 500 EUR begrenzt.
Die Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 100 % bis zu 150 EUR innerhalb von 24 Monaten erstattet.
Ja, der Tarif Inter AVP sieht Leistungen für folgende zusätzlichen Untersuchungen vor:
Ja, der Tarif Inter AVP sieht folgende Leistungen für augenärztliche Untersuchungen vor:
Diese Untersuchungen können je einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif Inter AVP sieht Leistungen für eine Früherkennungsuntersuchung der Ohren (Gehör-Check) für Kinder und Jugendliche im 7. - 15. Lebensjahr vor.
Diese Untersuchung kann einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Ja, aus dem Tarif Inter AVP werden Leistungen für eine große, erweiterte Krebsvorsorge erbracht. Zum Leistungsumfang zählen
Ja, im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung werden aus dem Tarif Inter AVP Leistungen für einen Stuhlbluttest bzw. eine Darmspiegelung (Koloskopie) erbracht.
Ja, der Tarif Inter AVP erbringt Leistungen für ein Hautkrebs-Screening mittels Auflichtmikroskopie.
Ja, der Tarif Inter AVP sieht folgende Leistungen zur Brustkrebsvorsorge vor:
Ja, aus dem Tarif Inter AVP werden folgende ergänzende Untersuchungen erstattet:
Die Untersuchungen können je einmal während der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif Inter AVP erstattet den PSA-Test im Rahmen eines Bluttests zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen.
Nein, der Versicherer stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Inter verzichtet für den Tarif AVP auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Für die nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähigen Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung senden Sie dann im Original an die Inter. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Belege papierlos über die Inter-RechnungsApp zur Erstattung einzureichen.
Der Tarif Inter AVP sieht keine Wartezeiten vor.
Der Tarif Inter AVP sieht keine Wartezeiten vor.
Nicht nötig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.