Süddeutsche (SDK) AP1 - Ambulanter Tarif - Heilpraktiker Zusatzversicherung
 
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Süddeutsche (SDK) Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif Süddeutsche (SDK) AP1

Viele Vorerkrankungen sind versicherbar!!
Vorerkrankungen, die sonst nicht versicherbar sind, können bei der SDK gegen Einschlussbeitrag mitversichert werden.
Es ist mehr als einen Versuch wert!

Der Tarif SDK AP1 leistet zu 100 % bis 1.000 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren für alternativmedizinische und naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker. 

Weitere Leistungsmerkmale des Tarifs sind die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, Schutz- und Reiseschutzimpfungen und Hörgeräten.  
Der Tarif erstattet außerdem Sehhilfen zu 100 %, bis 500 EUR in zwei Kalenderjahren.

Der Tarif verzichtet auf Wartezeiten und leistet von Beginn an in voller Höhe.


Süddeutsche (SDK)

Süddeutsche (SDK) AP1
 


Süddeutsche (SDK) AP1 - jetzt diese Heilpraktiker Zusatzversicherung direkt im Onlinerechner vergleichen ...


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Kurzübersicht - Tarif Süddeutsche (SDK) AP1

Keine Wartezeit
Konstante Beiträge im Alter?Steigend, da ohne Alterssparanteil
BesonderheitenJa
Erstattung für Alternativmedizin1.000 EUR / 2 Kalenderjahre
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?Ja
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen?Nicht erforderlich
VorsorgeuntersuchungenJa, bis 500 EUR / 2 Kalenderjahre
SchutzimpfungenJa, bis 500 EUR / 2 Kalenderjahre
PräventivmaßnahmenJa, bis 500 EUR / 2 Kalenderjahre
ZuzahlungenJa, 100%
Med. Behandlung im Ausland?Ja
HörgeräteJa, bis 1.000 EUR / 2 Kalenderjahre
HeilpraktikerbehandlungJa, 100 %
Arzneimittel vom HeilpraktikerJa, 100 %
Heilmittel vom HeilpraktikerJa, 100 %
Osteopathische LeistungenJa, 100 %
Psychotherapeutische LeistungenNein
Höchstsatz GebührenverzeichnisJa
TeilheilpraktikerJa
Brillen und KontaktlinsenJa, 500 EUR / 2 Kalenderjahre
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an?Ja
GlaukomvorsorgeJa
Sonnenbrille mit StärkengläserJa, auch ohne med. Begründung
Lasik OPJa, bis 1.000 EUR pro Auge
SehschärfenänderungNein
Mehrbeitrag für Brillenträger?Nein
Stiftung Warentest (Finanztest)Kein Testergebnis
Mindestversicherungsdauer12 Monate
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Ja
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Leistungsanspruch ab?Sofort, keine Wartezeit
Leistungsanspruch ab?Sofort, keine Wartezeit
Erlass WartezeitenKeine Wartezeit
Arzt für NaturheilverfahrenJa, 100 %
Arzneimittel vom ArztJa, 100 %
Heilmittel vom ArztJa, 100 %
Höchstsatz HufelandverzeichnisJa


Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der Süddeutsche (SDK) verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Ambulanten Zusatzversicherung der Süddeutsche (SDK) können Sie bauen.


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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Süddeutsche (SDK) AP1









Nein, im Tarif SDK AP1 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.



Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?




Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?




Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?




Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?




Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?




Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?




Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?




Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?




Verfügt der Tarif über Besonderheiten?




Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?




Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 20., 30., 40., 50., 60. und 70. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif AP1 der SDK verzichtet auf Wartezeiten und leistet sofort in voller Höhe.

Ja, die tariflichen Leistungen werden auch im Ausland erstattet.

Ja, auch Personen mit Vorerkrankungen sind gegen Beitragszuschlag in diesem Tarif versicherbar.



Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 500 EUR pro Kalenderjahr.

Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Tarif AP1 leistet sofort in voller Höhe. Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.

Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte. Bei Behandlungsrechnungen von ärztlich durchgeführten Naturheilverfahren oder ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln muss jedoch ein Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingetragen sein.
Dabei ist es auch ausreichend, wenn Ihre Krankenkasse vermerkt, dass keine Vorleistung erbracht wurde. Die SDK leistet dann 100 % des Rechnungsbetrages.



Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?

Ja, der Tarif AP1 erstattet auch für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte 100 %, bis 500 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren, z.B. für allgemeine Check-Ups, Kinder- und Jugendlichenvorsorge, Augen- und Ohrenvorsorge, Herz- und Kreislaufvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvorsorge sowie Demenzvorsorge. 

Diese Leistung fällt unter das Budget für Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Präventionskurse, für das insgesamt 500 EUR alle zwei Kalenderjahre zur Verfügung stehen. 



Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der SDK Tarif AP1 leistet auch für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, einschließlich Reiseschutzimpfungen. Dazu gehören z.B.: Impfungen gegen FSME ( Zecken) , Gelbfieber, Hepatitis, Japanische Enzephalitis oder die Malaria-Prophylaxe.

Diese Leistung fällt unter das Budget für Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Präventionskurse, für das insgesamt 500 EUR alle zwei Kalenderjahre zur Verfügung stehen. 



Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?

Ja, aus dem Tarif AP1 werden die Aufwendungen für Präventionskurse erstattet, die den Anforderungen des § 20 SGB V entsprechen. Die Zertifizierung des Kurses seitens der Zentralen Prüfstelle Prävention sowie die Teilnahme an mindestens 80 % der Kurseinheiten müssen vom Anbieter bestätigt werden. 

Diese Leistung fällt unter das Budget für Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Präventionskurse, für das insgesamt 500 EUR alle zwei Kalenderjahre zur Verfügung stehen. 



Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?

Ja, der SDK Tarif AP1 leistet auch für die im SGB V festgelegten Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel. Zur Erstattung muss der SDK eine ärztliche Verordnung und ein Beleg für die Zuzahlung vorgelegt werden.



Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?

Ja, der Tarif SDK AP1 leistet bei einem im Ausland akut eintretenden Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie zahnärztliche Notversorgung. Auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ist mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt für kurzfristige Auslandsreisen bis maximal 56 Tage. Die Kosten werden zu 100 % erstattet, es gibt keine tarifliche Summenbegrenzung. 

Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?

Ja, der Tarif SDK AP1 leistet im Rahmen der Hilfsmittelerstattung auch für Hörgeräte. Hilfsmittel sowie gesetzliche Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel werden zu 100 %, bis zu 1.000 EUR alle zwei Kalenderjahre erstattet. 

Für Hilfsmittel muss eine Vorleistung der GKV erfolgen und nachgewiesen werden, andernfalls erfolgt keine Leistung seitens der SDK.



Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?




Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen




Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?




Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?




Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?




Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel. Die Arzneimittel müssen in der Apotheke gekauft werden.

Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

100 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

100 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

Keine, der Tarif AP1 leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen 19.1 bis 19.8 für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der SDK im Tarif AP1 nicht erstattet.

Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif SDK AP1 leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif SDK AP1 leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physiotherapeutisch tätig sind.



Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?




Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?




Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?




Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?




Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden innerhalb von jeweils 2 Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 500 EUR zu 100 % erstattet.



Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Tarif AP1 leistet von Beginn an in voller Höhe. Einschränkungen in den Anfangsjahren sind nicht vorgesehen.

Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?

Ja, der Tarif SDK AP1 erstattet 100 %, bis 500 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für gezielte ärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Es gibt keinen exakt vorgeschriebenen Leistungskatalog, daher können Sie auch augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.

Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?

Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss nicht gesondert begründet oder belegt werden. Kein medizinischer Nachweis, z.B. hohe Lichtempfindlichkeit oder beruflicher Nachweis, z.B. Pilot o.ä. notwendig.

Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?

Ja, aus dem Tarif AP1 leistet die SDK für Laserbehandlung zur Sehschärfenkorrektur, z.B. LASEK / LASIK, bis zu 1.000 EUR pro Auge während der gesamten Vertragslaufzeit.

In den ersten vier Kalenderjahren erstattet die SDK die Hälfte der tariflichen Leistung, die volle Leistung kann frühestens ab dem 5. Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.



Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?

Nein, die Versicherungsleistung in Höhe von 500 EUR kann alle 2 Kalenderjahre in Anspruch genommen werden. Eine innerhalb dieses Zeitraums eintretende Sehschärfenänderung löst keinen zusätzlichen Leistungsanspruch aus.


Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?

Nein, im Tarif AP1 der SDK wird kein Mehrbeitrag verlangt, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif aus 06/20 wurde noch nicht getestet.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Versicherungsjahr. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom  01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, der Versicherungsschutz gilt für die im Ausland durchgeführten und abgerechneten und von einem Arzt oder Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen. Die Kosten werden in ortsüblicher Höhe erstattet.

Wenn in einem Land eine Taxe zur Berechnung der Kosten existiert, so sind Behandlungskosten nur dann erstattungsfähig, wenn sie der taxmäßigen Vergütung entsprechen.



Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

Unter Punkt D 2 in Teil I der AVB verzichtet die SDK auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die SDK.

Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif SDK AP1 sieht keine Wartezeiten vor. Leistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif SDK AP1 sieht keine Wartezeiten vor. Leistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Im Tarif SDK AP1 sind keine Wartezeiten vorgesehen.


Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

100 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.  Die Arzneimittel müssen in der Apotheke gekauft werden.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel.

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif SDK AP1 leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.


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