Der DKV Tarif KABZ erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 750 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 600 EUR pro Versicherungsjahr.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet.
SPEZIAL-Tarif
Für diesen Tarif müssen Sie gleichzeitig einen KombiMed Zahn bzw. KombiMed Dental Tarif der DKV vereinbaren oder diesen bereits versichert haben (KDBE, KDBS, KDBP, KDT, KDT50, KDT85, KDT70, KDTK85, KDTP100). Dadurch erhalten Sie aktuell einen Beitragsvorteil von 10 % gegenüber dem Tarif KABN, der von den tariflichen Leistungen her identisch ist.
DKV KABZ |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Konstante Beiträge im Alter? | Steigend, da ohne Alterssparanteil |
Besonderheiten | Ja |
Erstattung für Alternativmedizin | 600 EUR / Versicherungsjahr |
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an? | Nein, 100 EUR / 1. VJ, 200 EUR / 2. VJ u. 300 EUR / 3. VJ |
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen? | Nicht erforderlich |
Vorsorgeuntersuchungen | Ja, bis 600 EUR / Versicherungsjahr |
Schutzimpfungen | Ja, bis 600 EUR / Versicherungsjahr |
Präventivmaßnahmen | Ja, bis 600 EUR / Versicherungsjahr |
Zuzahlungen | Ja |
Med. Behandlung im Ausland? | Ja |
Hörgeräte | Ja, bis 600 EUR je Hörgerät |
Heilpraktikerbehandlung | Ja, 80 % |
Arzneimittel vom Heilpraktiker | Ja, 80 % |
Heilmittel vom Heilpraktiker | Ja, 80 % |
Osteopathische Leistungen | Ja, 80 % |
Psychotherapeutische Leistungen | Ja, 80 % |
Höchstsatz Gebührenverzeichnis | Ja |
Teilheilpraktiker | Ja |
Brillen und Kontaktlinsen | Ja, 300 EUR / 24 Monate |
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an? | Ja |
Glaukomvorsorge | Ja |
Sonnenbrille mit Stärkengläser | Ja, mit med. Begründung |
Lasik OP | Ja, bis 1.200 EUR |
Sehschärfenänderung | Nein |
Mehrbeitrag für Brillenträger? | Nein |
Stiftung Warentest (Finanztest) | Der Tarif wurde nicht getestet |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein, nur Auslandsreisekrankenversicherung weltweit |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Erlass Wartezeiten | Ja |
Arzt für Naturheilverfahren | Ja, 80 % |
Arzneimittel vom Arzt | Ja, 80 % |
Heilmittel vom Arzt | Ja, 80 % |
Höchstsatz Hufelandverzeichnis | Ja |
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Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DKV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Ja, für diesen Tarif müssen Sie gleichzeitig einen KombiMed Zahn- bzw. KombiMed Dental-Tarif der DKV vereinbaren oder diesen bereits versichert haben (KDBE, KDBS, KDBP, KDT, KDT50, KDT85, KDT70, KDTK85, KDTP100). Dadurch erhalten Sie aktuell einen Beitragsvorteil von 10 % gegenüber dem Tarif KABN, der von den tariflichen Leistungen her identisch ist.
80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 750 EUR pro Versicherungsjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 600 EUR.
Nein, aber es werden 100 EUR im ersten, 200 EUR im zweiten und 300 EUR im dritten Versicherungsjahr erstattet. Ab dem vierten Versicherungsjahr stehen pro Jahr 600 EUR zur Verfügung.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Ja, der Tarif DKV KABZ erstattet 100 %, bis 600 EUR je Versicherungsjahr für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen (einschließlich Impfberatung) sowie zwei Präventionskurse (auch als Online-Kurs) je Versicherungsjahr.
Die Leistungen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif DKV KABZ erstattet 100 %, bis 600 EUR je Versicherungsjahr für Schutzimpfungen (einschließlich Impfberatung), Vorsorgeuntersuchungen sowie zwei Präventionskurse (auch als Online-Kurs) je Versicherungsjahr.
Die Leistungen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif DKV KABZ erstattet 100 %, bis 600 EUR je Versicherungsjahr für zwei Präventionskurse (auch als Online-Kurs) je Versicherungsjahr, Schutzimpfungen (einschließlich Impfberatung) sowie Vorsorgeuntersuchungen.
Die Leistungen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif erstattet 80 % der Zuzahlungen für ärztlich verordnete Arznei- und Verband- und Heilmittel, bis zu 600 EUR je Versicherungsjahr.
Für Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräte) erfolgt eine Erstattung zu 100 %, bis zu 300 EUR je Versicherungsjahr.
Die aufgeführten Beträge beziehen sich auf die erstattungsfähigen Aufwendungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel insgesamt, nicht ausschließlich auf die Zuzahlungen.
Ja, der Tarif DKV KABZ leistet bei einem im Ausland akut eintretenden Versicherungsfall z. B. für ambulante und stationäre Heilbehandlung, zahnärztliche Notversorgung oder den Rücktransport aus dem Ausland.
Die Tarifleistung umfasst nicht den vollen Versicherungsschutz einer Auslandsreisekrankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Ja, der Tarif KABZ erstattet 100% der Aufwendungen, je Hörgerät bis zu 600 EUR.
80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
80 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Ja, der Tarif DKV KABZ leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Ja, die Aufwendungen für verordnete Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 300 EUR zu 100 % erstattet.
Ja, die 300 EUR für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Ja, der DKV KABZ erstattet 100 %, bis 600 EUR je Versicherungsjahr für Vorsorgeuntersuchungen. Glaukomvorsorge zählt dazu, daher können Sie diese augenärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.
Die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt grundsätzlich nicht für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss gesondert begründet oder belegt werden. Nur wenn ein medizinischer Nachweis über die bestehende Augenerkrankung vorgelegt werden kann, erfolgt die Anerkennung und Erstattung.
Ja, ärztliche Leistungen im Rahmen der refraktiven Augenchirurgie (z. B. Lasik) werden zu 100 % erstattet. Die Erstattungsleistung ist begrenzt auf:
Wichtig: Wenn innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre Leistungen in Anspruch genommen werden, so wird der bereits in Anspruch genommene Betrag vom maximal zur Verfügung stehenden Betrag abgezogen. Werden z. B. im zweiten Versicherungsjahr 400 EUR Erstattungsleistung in Anspruch genommen, stehen nach 60 Monaten noch 800 EUR zur Verfügung.
Nein, die Versicherungsleistung in Höhe von 300 EUR kann alle 24 Monate in Anspruch genommen werden. Eine innerhalb dieses Zeitraums eintretende Sehschärfenänderung löst keinen zusätzlichen Leistungsanspruch aus.
Nein, im Tarif KABZ der DKV wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.
Neu-Tarif aus 07/2017, daher keine Bewertung aus Finanztest 05/17.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker oder Hörgeräteakustiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker, Hörgeräteakustiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die DKV.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.
Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DKV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate, gilt aber nur für Entbindungen.
Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.
Es ist das Formular der DKV zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Ja, der Tarif DKV KABZ leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.