DKV KABZ - Ambulanter Tarif - Heilpraktiker Zusatzversicherung
 
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DKV Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif DKV KABZ

Der DKV Tarif KABZ erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 750 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 600 EUR pro Versicherungsjahr.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet. 


SPEZIAL-Tarif


Für diesen Tarif müssen Sie gleichzeitig einen KombiMed Zahn bzw. KombiMed Dental Tarif der DKV vereinbaren oder diesen bereits versichert haben (KDBE, KDBS, KDBP, KDT, KDT50, KDT85, KDT70, KDTK85, KDTP100). Dadurch erhalten Sie aktuell einen Beitragsvorteil von 10 % gegenüber dem Tarif KABN, der von den tariflichen Leistungen her identisch ist.


DKV

DKV KABZ
 


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Kurzübersicht - Tarif DKV KABZ

3 Monate, keine bei Unfall
Konstante Beiträge im Alter?Steigend, da ohne Alterssparanteil
BesonderheitenJa
Erstattung für Alternativmedizin600 EUR / Versicherungsjahr
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?Nein, 100 EUR / 1. VJ, 200 EUR / 2. VJ u. 300 EUR / 3. VJ
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen?Nicht erforderlich
VorsorgeuntersuchungenJa, bis 600 EUR / Versicherungsjahr
SchutzimpfungenJa, bis 600 EUR / Versicherungsjahr
PräventivmaßnahmenJa, bis 600 EUR / Versicherungsjahr
ZuzahlungenJa
Med. Behandlung im Ausland?Ja
HörgeräteJa, bis 600 EUR je Hörgerät
HeilpraktikerbehandlungJa, 80 %
Arzneimittel vom HeilpraktikerJa, 80 %
Heilmittel vom HeilpraktikerJa, 80 %
Osteopathische LeistungenJa, 80 %
Psychotherapeutische LeistungenJa, 80 %
Höchstsatz GebührenverzeichnisJa
TeilheilpraktikerJa
Brillen und KontaktlinsenJa, 300 EUR / 24 Monate
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an?Ja
GlaukomvorsorgeJa
Sonnenbrille mit StärkengläserJa, mit med. Begründung
Lasik OPJa, bis 1.200 EUR
SehschärfenänderungNein
Mehrbeitrag für Brillenträger?Nein
Stiftung Warentest (Finanztest)Der Tarif wurde nicht getestet
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein, nur Auslandsreisekrankenversicherung weltweit
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Leistungsanspruch ab?3 Monate
Leistungsanspruch ab?8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung
Erlass WartezeitenJa
Arzt für NaturheilverfahrenJa, 80 %
Arzneimittel vom ArztJa, 80 %
Heilmittel vom ArztJa, 80 %
Höchstsatz HufelandverzeichnisJa


Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der DKV verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Ambulanten Zusatzversicherung der DKV können Sie bauen.


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs DKV KABZ zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KABZ






Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DKV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.






Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?




Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?




Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?




Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?




Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?




Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?




Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?




Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?




Verfügt der Tarif über Besonderheiten?




Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?




Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt neun Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79. bzw. 89. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, für diesen Tarif müssen Sie gleichzeitig einen KombiMed Zahn- bzw. KombiMed Dental-Tarif der DKV vereinbaren oder diesen bereits versichert haben (KDBE, KDBS, KDBP, KDT, KDT50, KDT85, KDT70, KDTK85, KDTP100). Dadurch erhalten Sie aktuell einen Beitragsvorteil von 10 % gegenüber dem Tarif KABN, der von den tariflichen Leistungen her identisch ist.



Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 750 EUR pro Versicherungsjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 600 EUR.



Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Nein, aber es werden 100 EUR im ersten, 200 EUR im zweiten und 300 EUR im dritten Versicherungsjahr erstattet. Ab dem vierten Versicherungsjahr stehen pro Jahr 600 EUR zur Verfügung.



Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.



Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?

Ja, der Tarif DKV KABZ erstattet 100 %, bis 600 EUR je Versicherungsjahr für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen (einschließlich Impfberatung) sowie zwei Präventionskurse (auch als Online-Kurs) je Versicherungsjahr.

Die Leistungen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.



Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif DKV KABZ erstattet 100 %, bis 600 EUR je Versicherungsjahr für Schutzimpfungen (einschließlich Impfberatung), Vorsorgeuntersuchungen sowie zwei Präventionskurse (auch als Online-Kurs) je Versicherungsjahr.

Die Leistungen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.



Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?

Ja, der Tarif DKV KABZ erstattet 100 %, bis 600 EUR je Versicherungsjahr für  zwei Präventionskurse (auch als Online-Kurs) je Versicherungsjahr, Schutzimpfungen (einschließlich Impfberatung) sowie Vorsorgeuntersuchungen.

Die Leistungen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.



Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?

Ja, der Tarif erstattet 80 % der Zuzahlungen für ärztlich verordnete Arznei- und Verband- und Heilmittel, bis zu 600 EUR je Versicherungsjahr.

Für Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräte) erfolgt eine Erstattung zu 100 %, bis zu 300 EUR je Versicherungsjahr.

Die aufgeführten Beträge beziehen sich auf die erstattungsfähigen Aufwendungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel insgesamt, nicht ausschließlich auf die Zuzahlungen



Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?

Ja, der Tarif DKV KABZ leistet bei einem im Ausland akut eintretenden Versicherungsfall z. B. für ambulante und stationäre Heilbehandlung, zahnärztliche Notversorgung oder den Rücktransport aus dem Ausland.

Die Tarifleistung umfasst nicht den vollen Versicherungsschutz einer Auslandsreisekrankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.



Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?

Ja, der Tarif KABZ erstattet 100% der Aufwendungen, je Hörgerät bis zu 600 EUR.



Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?




Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen




Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?




Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?




Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?




Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.



Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.



Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

80 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.



Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

80 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.

Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif DKV KABZ leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.



Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.



Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?




Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?




Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?




Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?




Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

Ja, die Aufwendungen für verordnete Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 300 EUR zu 100 % erstattet.



Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, die 300 EUR für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.



Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?

Ja, der DKV KABZ erstattet 100 %, bis 600 EUR je Versicherungsjahr für Vorsorgeuntersuchungen. Glaukomvorsorge zählt dazu, daher können Sie diese augenärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.



Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?

Die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt grundsätzlich nicht für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss gesondert begründet oder belegt werden. Nur wenn ein medizinischer Nachweis über die bestehende Augenerkrankung vorgelegt werden kann, erfolgt die Anerkennung und Erstattung.



Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?

Ja, ärztliche Leistungen im Rahmen der refraktiven Augenchirurgie (z. B. Lasik) werden zu 100 % erstattet. Die Erstattungsleistung ist begrenzt auf:

  • 200 EUR innerhalb von 60 Versicherungsmonaten, wenn der erste Versicherungsfall im ersten Versicherungsjahr eintritt. Ein erneuter Anspruch besteht nach Ablauf dieser 60 Versicherungsmonate.
  • 400 EUR innerhalb von 60 Versicherungsmonaten, wenn der erste Versicherungsfall im zweiten Versicherungsjahr eintritt. Ein erneuter Anspruch besteht nach Ablauf dieser 60 Versicherungsmonate.
  • 600 EUR innerhalb von 60 Versicherungsmonaten, wenn der erste Versicherungsfall im dritten Versicherungsjahr eintritt. Ein erneuter Anspruch besteht nach Ablauf dieser 60 Versicherungsmonate.
  • 1.200 EUR innerhalb von 60 Versicherungsmonaten ab dem vierten Kalenderjahr, wenn in den ersten drei Versicherungsjahren kein Versicherungsfall eingetreten ist.


Wichtig: Wenn innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre Leistungen in Anspruch genommen werden, so wird der bereits in Anspruch genommene Betrag vom maximal zur Verfügung stehenden Betrag abgezogen. Werden z. B. im zweiten Versicherungsjahr 400 EUR Erstattungsleistung in Anspruch genommen, stehen nach 60 Monaten noch 800 EUR zur Verfügung.



Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?

Nein, die Versicherungsleistung in Höhe von 300 EUR kann alle 24 Monate in Anspruch genommen werden. Eine innerhalb dieses Zeitraums eintretende Sehschärfenänderung löst keinen zusätzlichen Leistungsanspruch aus.



Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?

Nein, im Tarif KABZ der DKV wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.



Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Neu-Tarif aus 07/2017, daher keine Bewertung aus Finanztest 05/17.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.



Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.



Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.



Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker oder Hörgeräteakustiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit.



Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.



Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.



Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In Pkt. 9.5 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die DKV auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker, Hörgeräteakustiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die DKV.



Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DKV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.



Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate, gilt aber nur für Entbindungen.



Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.

Es ist das Formular der DKV zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.



Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

80 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen.  Erstattet wird auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für im Hufelandverzeichnis aufgeführte Therapieformen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.



Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.



Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif DKV KABZ leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.




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