Inter Krankenversicherung Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif Inter Krankenversicherung APP
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der Tarif APP der Inter erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Vorsorgeuntersuchungen bis 500 EUR pro Kalenderjahr.
Schutzimpfungen bis 200 EUR pro Kalenderjahr.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 400 EUR erstattet.
Für Lasik- OP u.ä. werden pro Auge 800 EUR alle fünf Jahre erstattet.
Inter Krankenversicherung APP |
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Kurzübersicht - Tarif Inter Krankenversicherung APP
Konstante Beiträge im Alter? | Steigend, da ohne Alterssparanteil |
Besonderheiten | Ja |
Erstattung für Alternativmedizin | 2.500 EUR / Kalenderjahr |
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an? | Nein, aber bis zu 500 EUR in den ersten 12 bis zu 1.000 EUR in den ersten 24 u. bis zu 1.500 EUR in den ersten 36 Monaten. |
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen? | Nicht erforderlich |
Vorsorgeuntersuchungen | Ja, bis 500 EUR / Kalenderjahr |
Schutzimpfungen | Ja, bis 200 EUR / Kalenderjahr |
Präventivmaßnahmen | Ja, bis 100 EUR / Kalenderjahr |
Zuzahlungen | Ja, 100 % |
Med. Behandlung im Ausland? | Nein |
Hörgeräte | Nein |
Heilpraktikerbehandlung | Ja, 80 % |
Arzneimittel vom Heilpraktiker | Ja, 80 % |
Heilmittel vom Heilpraktiker | Nein |
Osteopathische Leistungen | Ja, 80 % |
Psychotherapeutische Leistungen | Ja, 80 % |
Höchstsatz Gebührenverzeichnis | Ja |
Teilheilpraktiker | Ja |
Brillen und Kontaktlinsen | Ja, 400 EUR / 24 Monate |
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an? | Ja |
Glaukomvorsorge | Ja |
Sehschärfenänderung | Nein |
Mehrbeitrag für Brillenträger? | Nein |
Lasik OP | Ja, 800 EUR pro Auge, erneuter Anspruch nach 5 Jahren
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Sonnenbrille mit Stärkengläser | Ja, auch ohne med. Begründung |
Stiftung Warentest (Finanztest) | "Gut (1,9)" |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Leistungsanspruch ab? | Sofort, keine Wartezeit |
Leistungsanspruch ab? | Keine Wartezeit |
Erlass Wartezeiten | Keine Wartezeit |
Arzneimittel vom Arzt | Ja, 80 % |
Arzt für Naturheilverfahren | Ja, 80 % |
Heilmittel vom Arzt | 100 %, bis 200 EUR / Kalenderjahr |
Höchstsatz Hufelandverzeichnis | Ja |
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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter Krankenversicherung APP
Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?
Der Tarif ist ohne
Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt vier Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20., 44. und 64. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der
Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 3.125 EUR pro Kalenderjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 2.500 EUR.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Nein, in den Anfangsjahren steht folgende Leistung zur Verfügung:
500 EUR in den ersten 12 Monaten
1.000 EUR in den ersten 24 Monaten
1.500 EUR in den ersten 36 Monaten
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?
Ja, die Inter erstattet im Tarif APP 100 %, bis 500 EUR pro Kalenderjahr für ärztlich
durchgeführte ambulante Vorsorgeuntersuchungen. Es gibt kein
Leistungsverzeichnis, daher können die Vorsorgeuntersuchungen frei
gewählt werden. Die Erstattung ist in den ersten 12 Monaten auf 150 EUR
und in den ersten 24 Monaten auf 300 EUR begrenzt.
Vorsorgeuntersuchungen müssen in den Rechnungen als solche bezeichnet
und ausgewiesen werden.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Ja, der Tarif APP erstattet 100%, bis 200 EUR pro Kalenderjahr für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff.
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Ja, die Inter erstattet im Tarif APP 100%, bis 100 EUR pro Kalenderjahr für
gesundheitsfördernde Maßnahmen, dazu gehören z.B.
Ernährungsberatungskurse, Raucherentwöhnungskurse, Rückenschule,
Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio.
Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?
Ja, im Tarif Inter APP werden 100 % der Aufwendungen für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Zuzahlungen zu
- Arznei- und Verbandmitteln
- Heil- und Hilfsmitteln
- Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen
erstattet.
Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?
Nein, der Tarif Inter APP leistet nicht für medizinische Behandlungen während Auslandsreisen.
Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?
Nein, der Tarif APP leistet nicht für Hörgeräte.
Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Keine, der Tarif APP leistet nicht für die vom Heilpraktiker verordneten Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6.
Sektorale Heilpraktiker für Osteopathie sind von der Abrechnung ausgeschlossen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
80 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern
19.1 bis 19.8.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Inter vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 2.500 EUR Erstattungs- oder 3.125 EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif APP leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Keine Leistungen werden nur beim sektoralen Heilpraktiker der Osteopathie und der Chiropraktik erbracht.
Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
Ja, die Aufwendungen für die von einem Augenarzt verordneten Sehhilfen werden innerhalb von jeweils 2 Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 400 EUR zu 100 % erstattet.
Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, die 400 EUR für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?
Ja, der Tarif APP erstattet 100 %, bis 500 EUR pro Kalenderjahr für ambulante ärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Es gibt keinen vorgeschriebenen Leistungskatalog, daher können Sie auch augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.
Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?
Nein, eine innerhalb der 2 Jahre auftretende Sehschärfenänderung löst keinen neuen Leistungsanspruch aus.
Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?
Nein, im Tarif APP der Inter wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.
Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?
Ja, der Tarif APP leistet für LASIK-Maßnahmen 100 %, bis 800 EUR pro Auge. Nach Ablauf von 5 Jahren entsteht sogar ein neuer Leistungsanspruch.
Die Erstattung pro Auge ist in den ersten 12 Monaten auf 200 EUR und in den ersten 24 Monaten auf 400 EUR begrenzt, danach steht die volle Summe zur Verfügung.
Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?
Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss nicht gesondert begründet oder belegt werden. Kein medizinischer Nachweis, z.B. hohe Lichtempfindlichkeit oder beruflicher Nachweis, z.B. Pilot o.ä. notwendig.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die
Gesundheitsfragen ansehen.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Inter.
Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?
Der Tarif Inter APP sieht keine Wartezeiten vor.
Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?
Der Tarif Inter APP sieht keine Wartezeiten vor.
Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?
Nicht nötig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
80 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundichen Behandlungen. Erstattet werden die im
Leistungsverzeichnis der Inter aufgeführten Methoden aus dem Hufelandverzeichnis, im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
100% , bis 200 EUR pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Heilmittel.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif APP leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.