Nürnberger Versicherung AMed + SuH + Vorsorge - Ambulanter Tarif - Heilpraktiker Zusatzversicherung
 
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Nürnberger Versicherung Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif Nürnberger Versicherung AMed + SuH + Vorsorge

Der Nürnberger Tarif A Med + SuH + VORS erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 1.000 EUR Rechnungbetrag.

Dies ergibt innerhalb von 12 Monaten eine Erstattungsleistung von 800 EUR.
Für Personen bis zum 21. Lebensjahr werden innerhalb von 12 Monaten 400 EUR erstattet.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet. Zusätzlich leistet der Tarif auch bis zu 750 EUR pro Auge für eine LASIK OP und bis zu 800 EUR pro Ohr für ein Hörgerät.

Der Tarif VORS erstattet innerhalb eines Jahres bis zu 400 EUR für Vorsorgeuntersuchungen und innerhalb von 2 Jahren bis zu 200 EUR für Schutzimpfungen


Nürnberger Versicherung

Nürnberger Versicherung AMed + SuH + Vorsorge
 


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Kurzübersicht - Tarif Nürnberger Versicherung AMed + SuH + Vorsorge

Keine Wartezeit
Konstante Beiträge im Alter?Steigend, da ohne Alterssparanteil
BesonderheitenJa
Erstattung für Alternativmedizin800 EUR / 12 Monate ( 400 EUR für Personen bis 21 )
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?Nein, 200 EUR / 1.-12. und 400 EUR / 1.-24. Monat.
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen?Nicht erforderlich
SchutzimpfungenJa, bis 200 EUR / 2 Jahre
HörgeräteJa, bis 800 EUR / 36 Monate
VorsorgeuntersuchungenJa, bis 400 EUR / Jahr
PräventivmaßnahmenNein
ZuzahlungenJa, bis 300 EUR / 24 Monate (nur bestimmte Hilfsmittel)
Med. Behandlung im Ausland?Nein
HeilpraktikerbehandlungJa, 80 %
Arzneimittel vom HeilpraktikerJa, 80 %
Heilmittel vom HeilpraktikerJa, 80 %
Osteopathische LeistungenJa, 80 % ( erweiterter Kreis der Leistungserbringer )
Psychotherapeutische LeistungenJa, 80 %
Höchstsatz GebührenverzeichnisJa
TeilheilpraktikerJa
Sonnenbrille mit StärkengläserNein
Lasik OPJa, 750 EUR pro Auge, erneuter Anspruch nach 5 Jahren
Brillen und KontaktlinsenJa, 300 EUR / 2 Versicherungsjahre
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an?Nein, 100 EUR / 1.-12. Monat 200 EUR / 1.-24. Monat
GlaukomvorsorgeJa
SehschärfenänderungNein
Mehrbeitrag für Brillenträger?Nein
Stiftung Warentest (Finanztest)Der Tarif wurde nicht getestet
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Leistungsanspruch ab?Sofort, keine Wartezeit
Leistungsanspruch ab?Keine Wartezeit
Erlass WartezeitenJa
Arzt für NaturheilverfahrenJa, 80 %
Arzneimittel vom ArztJa, 80 %
Heilmittel vom ArztJa, 80 %
Höchstsatz HufelandverzeichnisJa


Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der Nürnberger Versicherung verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Ambulanten Zusatzversicherung der Nürnberger Versicherung können Sie bauen.


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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Nürnberger Versicherung AMed + SuH + Vorsorge



Nein, im Tarif Nürnberger AMed + SuH + Vorsorge sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.









Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?




Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?




Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?




Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?




Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?




Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?




Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?




Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?




Verfügt der Tarif über Besonderheiten?




Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?




Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt drei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 21.und 61. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.

Ja, der Tarif leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Voraussetzung hierfür ist, dass die osteopathische Behandlung von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wird.



Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR werden innerhalb von 12 Monaten erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 800 EUR. Für Personen bis zum 21. Lebensjahr werden innerhalb von 12 Monaten 400 EUR erstattet.

Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Nein, aber innerhalb der ersten 12 Monate werden 200 EUR und innerhalb der ersten 24 Monate bis zu 400 EUR erstattet

Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.



Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif A Med + SuH + VORS leistet innerhalb von 2 Jahren bis zu 200 EUR für die von der ständigen Impfkommission empfohlenen und weitere Schutz- und Reiseschutzimpfungen.

Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?

Ja, der Tarif A Med + SuH + VORS erstattet 100 % der Aufwendungen, je Hörgerät bis zu 800 EUR innerhalb von 36 Monaten.
Es gilt die Summenbegrenzung des Tarifbausteins SuH in Höhe von 100 EUR innerhalb der ersten 12 Monate und  200 EUR in den ersten 24 Monaten.

Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?

Ja, die Nürnberger erstattet im Tarif Nürnberger AMed + SuH + VORS 100 %, bis 400 EUR pro Jahr für die in den Tarifbedingungen aufgelisteten ambulanten Vorsorgeuntersuchungen. Die Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ist in den ersten 12 Monaten auf 100 EUR und in den ersten 24 Monaten auf 200 EUR begrenzt. Vorsorgeuntersuchungen müssen in den Rechnungen als solche bezeichnet und ausgewiesen werden.

Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?

Nein, der Tarif Nürnberger AMed + SuH + VORS leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.

Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?

Ja, 100 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, bis zu 300 EUR innerhalb von 24 Monaten werden für folgende Hilfsmittel erstattet:

  • Perücken
  • Schlafapnoegeräte
  • Insulinpumpen
  • Krankenfahrstühle
  • Beatmungsgeräte

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Nürnberger AMed + SuH + VORS die Restkosten.



Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?

Nein, der Tarif Nürnberger AMed + SuH + Vorsorge leistet nicht für medizinische Behandlungen während Auslandsreisen.

Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?




Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen




Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?




Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?




Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?




Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel.

Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

80 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6


Alternativ erstattet diese Versicherung auch 80 % der Behandlungskosten für osteopatische Behandlungen durch andere Leistungserbringer, wenn diese Behandlung zuvor von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wurde. Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier: Osteopathie durch andere Leistungserbringer.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

80 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.

Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Nürnberger vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 800 EUR Erstattungs- oder 1.000 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 12 Monaten.



Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif A Med + SuH + VORS leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.



Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?




Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?




Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?




Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?




Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?

Nein, der Tarif A Med + SuH + VORS leistet nicht für Sonnenbrillen oder getönte medizinische Gläser.

Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?

Ja, der Tarif A Med + SuH + VORS leistet für Laserbehandlung zur Sehschärfenkorrektur, z.B. LASEK / LASIK, bis zu 750 EUR pro Auge. Nach Ablauf von 60 Monaten entsteht sogar wieder ein neuer Leistungsanspruch für Laserbehandlungen.

Es gilt die Summenbegrenzung des Tarifbausteins SuH in Höhe von 100 EUR innerhalb der ersten 12 Monate und  200 EUR in den ersten 24 Monaten.



Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

100 % für Brillen und Kontaktlinsen, bis 300 EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren.

Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Nein, die maximale Gesamtleistung für Sehhilfen beträgt innerhalb der ersten 12 Monate 100 EUR und in den ersten 24 Monaten 200 EUR. Die Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beträgt ebenfalls innerhalb der ersten 12 Monate 100 EUR und in den ersten 24 Monaten 200 EUR.

Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?

Ja, der Nürnberger Tarif A Med + SuH + VORS erstattet 100 %, bis 400 EUR pro Jahr für die in den Tarifbedingungen aufgezählten ambulanten  Vorsorgeuntersuchungen. Glaukomvorsorge zählt dazu, daher können Sie diese augenärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.

Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?

Nein, die Versicherungsleistung in Höhe von 300 EUR kann alle 2 Versicherungsjahre in Anspruch genommen werden.Eine innerhalb dieses Zeitraums eintretende Sehschärfenänderung löst keinen zusätzlichen Leistungsanspruch aus.

Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?

Nein, im Tarif A Med + SuH + VORS der Nürnberger wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif wurde nicht getestet.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem Kalenderjahr.
Wird der Vertrag nicht vom Kunden gekündigt,  verlängert sich um jeweils ein Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 13 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die  Nürnberger auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen für den Tarifteil A Med ansehen, für den Tarifteil SuH sind keine Fragen zu beantworten.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Nürnberger.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif Nürnberger A Med + SuH + VORS sieht keine Wartezeiten vor.

Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Der Tarif Nürnberger AMed + SuH + VORS sieht keine Wartezeiten vor.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Ja, ein Erlass der besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.

Es ist das Formular der Nürnberger zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

80 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel, wie z.B. Massagen.

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif A Med + SuH + VORS leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.


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