ARAG Versicherung Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif ARAG Versicherung 482
"Befriedigend (2,8)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der
ARAG Tarif 482 erstattet
60 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen
ohne Begrenzung.Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker einschließlich verordneter Arzneimittel, ohne dass eine Obergrenze festgelegt ist. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Für naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte wird nicht geleistet. Durch die fehlende Begrenzung wird der Tarif dann interessant, wenn Rechnungsbeträge über 3.500 EUR pro Jahr anfallen. Der Beitrag ist dafür ansprechend niedrig. Zu beachten bleibt die Selbstbeteiligung und die Tatsache dass für ärztlich erbrachte Naturheilverfahren nicht geleistet wird.
ARAG Versicherung 482 |
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Kurzübersicht - Tarif ARAG Versicherung 482
| 3 Monate, keine bei Unfall |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Besonderheiten | Ja |
Erstattung für Alternativmedizin | 60 % ohne Begrenzung |
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an? | Ja |
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen? | Nicht erforderlich |
Schutzimpfungen | Nein |
Hörgeräte | Nein |
Vorsorgeuntersuchungen | Nein |
Präventivmaßnahmen | Nein |
Zuzahlungen | Ja, 100 % |
Med. Behandlung im Ausland? | Ja |
Heilpraktikerbehandlung | Ja, 60 % |
Arzneimittel vom Heilpraktiker | Ja, 60 % |
Heilmittel vom Heilpraktiker | Ja, 60 % |
Osteopathische Leistungen | Ja, 60 % |
Psychotherapeutische Leistungen | Nein |
Höchstsatz Gebührenverzeichnis | Ja |
Teilheilpraktiker | Ja |
Sonnenbrille mit Stärkengläser | Ja, mit med. Begründung |
Lasik OP | Nein |
Brillen und Kontaktlinsen | Ja, 175 EUR / 24 Monate |
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an? | Ja |
Glaukomvorsorge | Nein |
Sehschärfenänderung | Nein |
Mehrbeitrag für Brillenträger? | Nein |
Stiftung Warentest (Finanztest) | "Befriedigend (2,8)" |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Erlass Wartezeiten | Ja |
Arzt für Naturheilverfahren | Nein |
Arzneimittel vom Arzt | Nein |
Heilmittel vom Arzt | Nein |
Höchstsatz Hufelandverzeichnis | Keine Leistung für naturheilkundliche Behandlung durch Ärzte |
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Fragen & Antworten im Detail - Tarif ARAG Versicherung 482
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?
Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?
Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?
Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?
Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?
Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?
Der Tarif ist mit
Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor. Der Tarif sieht sieht nur eine kleine Selbstbeteiligung vor (25 EUR / Jahr für Kinder und Jugendliche, 50 EUR / Jahr nach dem 21. Lebensjahr).
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
60 % des Rechnungsbetrags ohne Begrenzung.
Der Tarif sieht lediglich eine Selbstbeteiligung vor. Diese beträgt pro Person und Jahr für Kinder und Jugendliche 25 EUR und für Versicherte nach dem 21. Lebensjahr 50 EUR.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif 482 leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht sieht nur eine kleine Selbstbeteiligung vor. Diese beträgt für Kinder und Jugendliche 25 EUR pro Person und Jahr und für Versicherte nach dem 21. Lebensjahr 50 EUR.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall nicht für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Nein, der Tarif ARAG 482 leistet nicht für Schutzimpfungen.
Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?
Nein, der Tarif ARAG 482 leistet nicht für Hörgeräte.
Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?
Nein, der Tarif ARAG 482 leistet generell nicht für Vorsorgeuntersuchungen.
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Nein, der Tarif ARAG 482 leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.
Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?
Ja, 100 % Erstattung erfolgen für die im Rahmen des Leistungskataloges der
gesetzlichen Krankenkassen festgesetzten Zuzahlungsbeträge (außer für
Sehhilfen), bei Vorlage einer Kopie der ärztl. Verordnung mit
Zuzahlungsbeleg.
Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?
Ja, der Tarif ARAG 482 leistet bei einem im Ausland akut eintretenden
Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie zahnärztliche Notversorgung.
Die Tarifleistung umfasst nicht den vollen Versicherungsschutz einer Auslandsreisekrankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
60 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
60 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
60 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
60 % des Rechnungsbetrags für osteopathtischen Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern
35.1 bis 35.6 Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der Tarif 483 leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen
19.1 bis 19.8 für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der ARAG im Tarif 482 nicht erstattet.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif 482 leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?
Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?
Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?
Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke, sofern diese ärztlich verordnet wurde. Die begründende Diagnose für die Tönung der Gläser muss vom Augenarzt auf dem Rezept angegeben werden, z.B. hohe Lichtempfindlichkeit.
Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?
Nein, der Tarif ARAG 482 leistet nicht für LASIK-Behandlungen.
Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden innerhalb von jeweils 24 Monaten bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 175 EUR zu 100 % erstattet
Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, die 175 EUR für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?
Nein, der Tarif ARAG 482 leistet nicht für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.
Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?
Nein, die Versicherungsleistung in Höhe von 175 EUR kann alle 24 Monate in Anspruch genommen werden. Eine innerhalb dieses Zeitraums eintretende Sehschärfenänderung löst keinen zusätzlichen Leistungsanspruch aus.
Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?
Nein, im Tarif 482 der ARAG wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Befriedigend (2,8)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß GebüH abgerechneten Heilbehandlungen.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, Kinder können allein versichert werden. In den Verträgen für Kinder sind zusätzlich 30 EUR Krankenhaustagegeldleistung enthalten, sodass der Mindestbeitrag von 5,06 EUR erreicht wird.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die
Gesundheitsfragen ansehen.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die ARAG.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?
Die allgemeine Wartezeit für alle Behandlungsleistungen beträgt 3 Monate.
Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?
Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindungen.
Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?
Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.
Es ist das Formular der ARAG zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Keine, der Tarif 482 leistet nicht für die naturheilkundliche Behandlung durch Ärzte.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Keine, der Tarif 482 leistet nicht für ärztlich verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Keine, der Tarif 482 leistet nicht für ärztlich verordnete Heilmittel.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Keine, der Tarif 482 leistet nicht für naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte.