Continentale Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif Continentale CEK-Plus-U
"Gut (2,5)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Continentale, CEK-Plus-U,
80 % - ohne Begrenzung des Rechnungsbetrages.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und nach dem
versicherereigenen Leistungsverzeichnis, einschließlich verordneter Arzneimittel. Die Leistungen erfolgen jeweils
nur bis zu den Mindestsätzen des GebüH.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 12 Monaten zwischen 150 und 200 EUR bereit gestellt. In den Prospekten wird eine 100 % Erstattung ausgelobt. Diese erfolgt nur, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung gehen würde, was sie aber nicht tut. Ohne Vorleistung Ihrer Krankenkasse und dass ist die Realität, erstattet der Tarif 80 % der Kosten für alternative Heilmethoden bis zu den Mindestsätzen.Ergänzend sind diverse Zuzahlungsleistungen enthalten.
Continentale CEK-Plus-U |
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Kurzübersicht - Tarif Continentale CEK-Plus-U
| 3 Monate, keine bei Unfall |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Besonderheiten | Ja |
Erstattung für Alternativmedizin | 80 % ohne Begrenzung (Mindestsätze) |
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an? | Ja (aber nur GebüH-Mindestsätze) |
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen? | Erforderlich |
Schutzimpfungen | Nein |
Hörgeräte | Nein |
Vorsorgeuntersuchungen | Nein |
Präventivmaßnahmen | Nein |
Zuzahlungen | Ja, 100 % |
Med. Behandlung im Ausland? | Ja |
Heilpraktikerbehandlung | Ja, 100 % bei GKV-Vorleistung
Ja, 80 % ohne GKV-Vorleistung |
Arzneimittel vom Heilpraktiker | Ja, 100 % bis 100 EUR / Jahr bei GKV-Vorleistung
Ja, 80 % ohne GKV-Vorleistung |
Heilmittel vom Heilpraktiker | Nein |
Osteopathische Leistungen | Ja, 80 % |
Psychotherapeutische Leistungen | Keine Leistungspflicht, Einzelfallentscheidung |
Höchstsatz Gebührenverzeichnis | Nein, bis Mindestsatz GebüH |
Teilheilpraktiker | Ja |
Sonnenbrille mit Stärkengläser | Nein |
Lasik OP | Nein |
Brillen und Kontaktlinsen | Ja, 160 EUR / Kalenderjahr |
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an? | Nein |
Glaukomvorsorge | Ja |
Sehschärfenänderung | Nein |
Mehrbeitrag für Brillenträger? | Ja |
Stiftung Warentest (Finanztest) | "Gut (2,5)" |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein, nur Auslandsreisekrankenversicherung weltweit |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Erlass Wartezeiten | Ja |
Arzt für Naturheilverfahren | Nein |
Arzneimittel vom Arzt | Nein |
Heilmittel vom Arzt | Nein |
Höchstsatz Hufelandverzeichnis | Nein, analog Mindestsatz GebüH |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der Continentale verschiedenen hochwertigen
Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen
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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Continentale CEK-Plus-U
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Continentale bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?
Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?
Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?
Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?
Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?
Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?
Der Tarif ist mit
Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif leistet zwar nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor, es wird aber nur bis zu den Mindestsätzen der GebüH erstattet.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
80 % des Rechnungsbetrags ohne Begrenzung.
Die erstattungsfähigen Kosten für Behandlungsleistungen sind nicht durch eine Summenobergrenze gedeckelt, es wird aber nur bis zu den Mindestsätzen erstattet. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar ermäßigen sich die Höchsterstattungsbeträge für die pro Jahr summenmäßig gedeckelten Arznei- und Verbandmittel für jeden nicht versicherten Monat um jeweils 1/12.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor, es wird aber nur bis zu den Mindestsätzen der GebüH erstattet.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Nein, und hier gilt es genau hinzusehen. Eine Vorleistung ist erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten aber im Regelfall weder für alternative Heilverfahren, noch für Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, daher erstattet der Tarif nicht die theoretisch möglichen 100 % sondern 80 % der erstattungsfähigen Kosten.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Nein, der Tarif Conti CEK-Plus-U leistet nicht für Schutzimpfungen.
Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?
Nein, der Tarif Conti CEK-Plus-U leistet nicht für Hörgeräte.
Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?
Nein, der Tarif Continentale CEK-Plus-U leistet generell nicht für Vorsorgeuntersuchungen.
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Nein, der Tarif Continentale CEK-Plus-U leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.
Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?
Ja, 100 % der gesetzlich vorgeschriebenen
Zuzahlungen für
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Arzneimittel
- Verbandmitteln und
- Fahrkosten
werden erstattet.
Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?
Ja, der Tarif Continentale CEK Plus-U leistet bei einem im Ausland akut eintretenden
Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie zahnärztliche Notversorgung.
Die
Tarifleistung umfasst nicht den vollen Versicherungsschutz einer
Auslandsreisekrankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher für
berufliche und private Reisen eine separate
Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen, bei Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Mindestsätze.
Ohne Vorleistung Ihrer Krankenkasse und das ist der Regelfall, werden 80% erstattet. Ergänzend zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker leistet der Tarif auch für die im versichereigenen
Leistungsverzeichnis aufgeführten Behandlungen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel, max. 100 EUR je Kalenderjahr, sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung geht, sonst nur 80% Erstattung.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Keine, der Tarif CEK-Plus-U leistet nicht für Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern
35.1 bis 35.6 Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker werden grundsätzlich genauestens überprüft. Bei Behandlungen durch Heilpraktiker (Leistungen nach den GebüH Ziffern
19.1 bis 19.8) wird immer nach dem Inhalt der Behandlung (Therapieverfahren!) gefragt. Der Heilpraktiker hat dazu (vorab) zu belegen, dass seiner Behandlung ein definiertes Krankheitsbild zugrunde liegt und die Therapie ihrer Art und Dauer nach geeignet ist, einen Therapieerfolg herbeizuführen.
Wir empfehlen dringlichst
vor Behandlungsbeginn Verbindung mit uns aufzunehmen und die Kostenübernahme im Einzelfall (Zusatzqualifikation des Heilpraktikers?, geplantes Therapieverfahren?; Umfang der Behandlung?; Krankheitsbild?) mit uns abzuklären. Befähigungsnachweise sind bei Psychotherapie grundsätzlich erforderlich. Bei Anfragen / Kostenanträgen senden wir (über den VN) ein Formular an den Heilpraktiker. Der Heilpraktiker soll das geplante Therapieverfahren, die Diagnose(n), die Prognose und die Therapiedauer vermerken. Erhalten wir das Formular zurück und die medizinische Notwendigkeit wurde nachgewiesen, kann eine Zusage über bis zu 25 Behandlungen nach GebüH erfolgen.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Nein, der Tarif CEK-Plus-U leistet nur bis zu den Mindestsätzen der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?
Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?
Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?
Nein, der Tarif Conti CEK-Plus-U leistet nicht für Sonnenbrillen oder getönte medizinische Gläser.
Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?
Nein, der Tarif Conti CEK-Plus-U leistet nicht für LASIK-Behandlungen.
Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
Ja, die Aufwendungen für die von einem Augenarzt verordneten Sehhilfen werden innerhalb eines Kalenderjahres bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 200 EUR zu 80 % erstattet.
Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Nein, beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Jahres, verringert sich der Erstattungsbetrag im Beginnjahr für jeden nicht versicherten Monat um jeweils 1/12.
Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?
Ja, der Tarif CEK-Plus-U erstattet 80 % der Kosten für die in einem speziellen Verzeichnis aufgeführt Vorsorgeuntersuchungen von Krankheiten, Glaukomvorsorge gehört dazu.
Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?
Nein, die Versicherungsleistung kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Eine innerhalb dieses Zeitraums eintretende Sehschärfenänderung löst keinen zusätzlichen Leistungsanspruch aus.
Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?
Ja, im Tarif CEK-Plus-U der Conti wird ein monatlicher Einschlussbeitrag in Höhe von 5 EUR erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt. Dieser Betrag ist in dem von uns ausgewiesenen Gesamtbeitrag bereits enthalten.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Gut (2,5)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die
Gesundheitsfragen ansehen.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Continentale.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?
Die allgemeine Wartezeit für alle Behandlungsleistungen beträgt 3 Monate.
Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Continentale bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?
Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate, gilt aber nur für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen.
Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?
Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.
Es ist das Formular der Continentale zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Keine, der Tarif CEK-Plus-U leistet nicht für die von Ärzten durchgeführten naturheilkundlichen Behandlungen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
keine, der Tarif CEK-Plus-U leistet nicht für ärztlich verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
keine, der Tarif CEK-Plus-U leistet nicht für ärztlich verordnete Heilmittel, wie z.B. Massagen.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Nein, die ärztlich abgerechneten Leistungen werden von der Continentale analog der GebüH Mindestsätze runtergerechnet sodass eine erhebliche Differenz zu Lasten der Versicherten verbleibt.