Der Münchener Verein stammt aus dem selbstständigen bayerischen Handwerk und wurde 1922 als Münchener Verein Krankenversicherung gegründet. Die Versicherung zählt heute über 800 Mitarbeiter.
Für Privatkunden gibt es ein weitreichendes Angebot mit Produkten aus vielen Bereichen, die Ambulante Zusatzversicherung wird von uns in vier Tarifvarianten verglichen: Münchener Verein Naturmedizin 177, Münchener Verein Naturmedizin 178, Münchener Verein Naturmedizin 177+173 und Münchener Verein Naturmedizin 178+173.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 85 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
85 % Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | Ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne oder dem Hufelandverzeichnis. | |
Leistungshöhe | Bis zu 120 EUR innerhalb des ersten Versicherungsjahres, bis zu 240 EUR innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre, ab dem dritten Versicherungsjahr bis zu 500 EUR je Versicherungsjahr | |
Sehhilfen | Keine Kostenübernahme | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit dem Münchener Verein vor Behandlungsbeginn. | |
Wartezeit | Keine Wartezeiten, die Leistungen stehen Ihnen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung. | |
Zusatzleistungen | Osteopathische Leistungen: Der Münchener Verein leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Die aus dem Tarif zur Verfügung stehende Erstattungsleistung von 500 EUR pro Jahr kann auch vollständig für osteopathische Leistungen genutzt werden. |
"Befriedigend (2,9)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der Tarif Naturmedizin 177 des Münchener Vereins erstattet 85 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, 85 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 85 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, bis 588 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 500 EUR.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen. Hier finden Sie einen der wenigen Tarife, der sich allein auf alternative Heilverfahren konzentriert und neben den allgemein üblichen Positionen auch für Osteopathie leistet.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 85 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
85 % Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | Ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne oder dem Hufelandverzeichnis. | |
Leistungshöhe | Bis zu 240 EUR innerhalb des ersten Versicherungsjahres, bis zu 480 EUR innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre, ab dem dritten Versicherungsjahr bis zu 1.000 EUR je Versicherungsjahr | |
Sehhilfen | Keine Kostenübernahme | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit dem Münchener Verein vor Behandlungsbeginn. | |
Wartezeit | Keine Wartezeiten, die Leistungen stehen Ihnen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung. | |
Zusatzleistungen | Osteopathische Leistungen: Der Münchener Verein leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer.Die aus dem Tarif zur Verfügung stehende Erstattungsleistung von 1.000 EUR pro Jahr kann auch vollständig für osteopathische Leistungen genutzt werden. |
"Gut (2,4)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der Tarif Naturmedizin 178 des Münchener Vereins erstattet 85 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, 85 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 85 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, bis 1.176 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000 EUR.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen. Hier finden Sie einen der wenigen Tarife, der sich allein auf alternative Heilverfahren konzentriert und neben den allgemein üblichen Positionen auch für Osteopathie leistet.
Was leistet der Tarif?
Der Tarif Naturmedizin 177 + 173 des Münchener Vereins erstattet 85 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, 85 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 85 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, bis 588 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 500 EUR.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 400 EUR erstattet.
Für Lasik- OP u.ä. werden pro Auge 800 EUR erstattet.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 85 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
85 % Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | Ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne oder dem Hufelandverzeichnis. | |
Leistungshöhe | Bis zu 240 EUR innerhalb des ersten Versicherungsjahres, bis zu 480 EUR innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre, ab dem dritten Versicherungsjahr bis zu 1.000 EUR je Versicherungsjahr | |
Sehhilfen | 100 % des Rechnungsbetrages, bis 400 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren. Insgesamt können im ersten Jahr für Sehhilfen, Lasik und Hilfsmittelzuzahlungen bis zu 240 EUR und in den ersten zwei Jahren bis zu 480 EUR in Anspruch genommen werden. Ab dem dritten Versicherungsjahr entfällt diese Summenbegrenzung. | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit dem Münchener Verein vor Behandlungsbeginn. | |
Wartezeit | Keine Wartezeiten, die Leistungen stehen Ihnen, unter Berücksichtigung der Summenbegrenzung der Anfangsjahre, sofort zur Verfügung. | |
Zusatzleistungen | Osteopathische Leistungen: Der Münchener Verein leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Die aus dem Tarif zur Verfügung stehende Erstattungsleistung von 500 EUR pro Jahr kann auch vollständig für osteopathische Leistungen genutzt werden. |
Der Tarif Naturmedizin 178 +173 des Münchener Vereins erstattet 85 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, 85 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 85 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, bis 1.176 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000 EUR.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 400 EUR erstattet.
Für Lasik- OP u.ä. werden pro Auge 800 EUR erstattet.