Der Tarif Natur Medizin der R+V wurde ausschließlich und speziell für den Bereich der alternativen Heilbehandlung entwickelt.
Versichert sind folgende Leistungserbringer/Naturheilverfahren:
Die von Heilpraktikern oder Ärzten erbrachten naturheilkundlichen Behandlungen werden zu 80 % und bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 3.000 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren übernommen. Dies ergibt eine Erstattungshöhe von 2.400 EUR.
Die Behandlungsmaßnahmen dürfen sogar bis zum Höchstsatz der in der GebüH oder dem Hufelandverzeichnis vorgesehenen Abrechnungsbeträge in Rechnung gestellt werden.
Summenbegrenzung: In den ersten beiden Kalenderjahren gilt eine Summenbegrenzung von zusammen 400 EUR Erstattungsbetrag.
Reformsicher: Die Tarifleistungen werden unabhängig von der GKV-Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig auf der sicheren Seite sind. Zukünftige Gesundheitsreformen und zu erwartende Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Einfluss auf die Erstattungsleistung.
Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.
Wartezeiten: Die R+V verzichtet auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten.
Die Tarifleistungen für Naturheilverfahren gehören mittelfristig zu den besten am deutschen Markt. Kurzfristig stört die sehr niedrig angesetzte Summenbegrenzung.