Entscheidungshilfen Continentale CEK-Plus-U Ambulante Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung
 
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Entscheidungshilfen Continentale CEK-Plus-U Ambulante Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung


Dieser Tarif erstattet ausschließlich die Kosten für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker. Für ärztlich erbrachte Naturheilverfahren wird nicht geleistet.


Versichert sind folgende Leistungserbringer/Naturheilverfahren:


  • Heilpraktikerleistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Die von Heilpraktikern erbrachten naturheilkundlichen Behandlungen werden zu 80 % ohne Begrenzung des Rechnungsbetrages übernommen. Die Behandlungsmaßnahmen dürfen allerdings nur bis zu den Mindestsätzen der in dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Abrechnungsbeträge in Rechnung gestellt werden.


Summenbegrenzung: Die Erstattungsbeträge sind nicht durch eine Summenbegrenzung gedeckelt. Im ersten Jahr gilt allerdings folgende Regelung: Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, ermäßigt sich die Leistung für Arznei- und Verbandmittel pro nicht versichertem Monat um jeweils 1/12.


Sehhilfen: Pro Jahr werden bei Kindern ärztlich verordnete Brillen oder Kontaktlinsen mit maximal 150 EUR bezuschusst. Besteht, wie bei Erwachsenen, kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, werden ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen zu 80 %, maximal aber mit 200 EUR pro Kalenderjahr bezuschusst.


Neben den Kernleistungen für Heilpraktikerbehandlungen und Sehhilfen sind ergänzende Leistungen bei kurzfristigen Auslandsreisen, diverse Zuzahlungen und ein kleines Vorsorgepaket im Versicherungsumfang enthalten.


Reformsicher: Die Tarifleistung von 80 % wird unabhängig von der GKV-Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig auf der sicheren Seite sind. Zukünftige Gesundheitsreformen und zu erwartende Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Einfluss auf die Erstattungsleistung.


Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.


Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.


Wartezeiten: Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate, die besonderen Wartezeiten acht Monate. Letztere gelten nur für Entbindungen und Psychotherapie. Ein Erlass der Wartezeiten kann durch Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses beantragt werden. Die Kosten für ein solches Dokument liegen durchschnittlich bei ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller selbst zu tragen.


Historie: Der Tarif wurde im Januar 2005 auf dem deutschen Markt eingeführt.


Fazit

Im Bereich der reinen Heilpraktiker-Tarife ist der Continetanle CEK-Plus-U leistungsstärker als der Tarif ARAG 482, der nur 60 % des Rechnungsbetrages, aber bis zur Höchstgrenze (nach GebüH) erstattet.


Vor Abschluss der Versicherung Continentale CEK-Plus-U sollten Sie unbedingt bei Ihrem Heilpraktiker nachfragen, ob dieser die Mindest-, Regel- oder Höchstsätze in Rechnung stellt.


Die Leistung für Sehhilfen liegt über dem Leistungsniveau des ARAG Tarifs 482.


Sollten Sie auf die Inanspruchnahme von ärztlichen Behandlungen im Rahmen von Naturheilverfahren nicht verzichten möchten, ist der Tarif DKV KNHB die passende Versicherung für Sie.




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