Entscheidungshilfen ARAG 483 Ambulante Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung
 
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Entscheidungshilfen ARAG 483 Ambulante Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung


Diese Zusatzversicherung gehört zu den derzeitigen Top-Tarifen. Die Leistungen für Naturheilverfahren sind sehr umfangreich und werden durch weitere Leistungsbausteine ergänzt. Dazu gehört unter anderem die Rezeptgebühren-Zuzahlungen im ambulanten Bereich.


Versichert sind folgende Leistungserbringer/Naturheilverfahren:


  • Heilpraktikerleistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
  • ärztlich erbrachte Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis

Der Tarif ARAG 483 erstattet die Kosten für beide alternativen Behandlungswege. Geleistet wird sowohl für die von Heilpraktikern nach dem GebüH abgerechneten Behandlungen als auch für die ärztlichen, nach dem Hufelandverzeichnis erbrachten Leistungen.


Die von Heilpraktikern oder Ärzten erbrachten naturheilkundlichen Behandlungen werden zu 90 % und bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 2.500 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren übernommen. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 2.250 EUR.


Die Behandlungsmaßnahmen dürfen sogar bis zum Höchstsatz der in der GebüH oder dem Hufelandverzeichnis vorgesehenen Abrechnungsbeträge in Rechnung gestellt werden.


Summenbegrenzung: Die Erstattungsbeträge werden in den Anfangsjahren nicht durch zusätzliche Summenbegrenzungen oder Leistungsstaffeln eingeschränkt.


Sehhilfen: Innerhalb von 36 Monaten werden 330 EUR für Brillen und Kontaktlinsen erstattet. Eine innerhalb der Frist eintretende Sehstärkenänderung löst keinen neuerlichen Leistungsanspruch aus. Ergänzend leistet der Tarif einen Zuschuss zur Lasik-Operation.


Reformsicher: Die Tarifleistungen werden unabhängig von der GKV-Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig auf der sicheren Seite sind. Zukünftige Gesundheitsreformen und zu erwartende Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Einfluss auf die Erstattungsleistung.


Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.


Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.


Beitragsrückerstattung: Bei Leistungsfreiheit gewährt der Versicherer eine Pauschalleistung in Höhe von 50 EUR bei Erwachsenen und 25 EUR bei Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr.


Wartezeiten: Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate, die besonderen Wartezeiten acht Monate. Letztere gelten nur für Entbindungen und Psychotherapie. Ein Erlass der Wartezeiten kann durch Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses beantragt werden. Die Kosten für dieses Dokument liegen durchschnittlich bei ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller selbst zu tragen.


Historie: Der Tarif wurde im Juli 2009 auf dem deutschen Markt eingeführt, um eine Alternative zu dem Tarif ARAG 482 zu bieten.


Fazit

Mit dem Tarif 483 bewegt sich die ARAG im Spitzenfeld der ambulanten Zusatzversicherungs-Tarife. Die Summenbegrenzung von 2.500 EUR (Rechnungsbetrag) innerhalb von zwei Kalenderjahren ist sehr hoch angesetzt. Die Erstattung in Höhe von 90 % ist ebenfalls eine Top-Leistung.


Wer den Schwerpunkt allein auf die alternativen Heilmethoden legt, findet jedoch bei der DKV im Tarif KNHB einen gleichwertigen Versicherungsschutz zu einem deutlich geringeren Beitrag.


Möchten Sie neben den alternativen Heilmethoden auch Sehhilfen mitversichern, sollten Sie sich zwischen dem Tarif ARAG 483 und dem Tarif Barmenia AN+ entscheiden. Die Summenobergrenzen sind bei der ARAG etwas höher. Dafür entsteht aber bei der ARAG ein neuer Anspruch erst nach 36 Monaten, während dies bei der Barmenia bereits nach 24 Monaten der Fall ist.




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