Krankenkassen zahlen notwendige Zweitmeinungen vor einer OP

Statt Zweitmeinung: Lieber gleich auf den OP-Tisch?

Täglicher Stress am Arbeitsplatz, stundenlanges Sitzen am Schreibtisch, zwischen Karriere und Familie bleibt keine Zeit für den Sport und Ihr Nachwuchs will immer noch von Ihnen getragen werden: Wenn Ihr Alltag so aussieht, ist es kaum verwunderlich, dass diffuse Schmerzen im Nacken- und Rückenbereich oder in den Knien und in den Schultern das Leben beschwerlich machen. Natürlich wissen Sie, dass Sie mit sportlicher Betätigung Muskeln und Gelenke kräftigen könnten, doch angesichts des turbulenten Alltags bleibt dazu keine Zeit. Die ersten Besuche bei einem erfahrenen Facharzt lassen schon vermuten, was Sie lieber verdrängen möchten: Laut der Diagnose steht schon bald eine Operation an.

Krankenkassen zahlen die Zweitmeinung – So können Sie eine OP vermeiden

Diese möchten Sie natürlich gerne verhindern, denn niemand weiß genau, wie lange der Krankenhausaufenthalt dauert, welche Nachsorge nötig ist und welche Komplikationen auftreten. Und dann kommen noch die gesetzlichen Krankenkassen mit ihrer stationären Regelversorgung dazu: Laute Mehrbettzimmer, übermüdete Stationsärzte und hektischer Krankenhausbetrieb sind nur einige der Nachteile, die Sie bei einer Operation in Kauf nehmen müssten. Doch was können Sie tun, um einerseits die vollen Leistungen der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen und andererseits Linderung bei Ihren Schmerzen zu erfahren? Das Zauberwort lautet: Eine ärztliche Zweitmeinung ist notwendig. Durch eine ärztliche Zweitmeinung können Sie die Operation häufig verhindern oder zumindest noch einige Zeit herauszögern.

Krankenkassen zahlen Zweitmeinungen

Eine aktuelle Studie der Asklepios Kliniken Hamburg und des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung brachte es hervor: Viele Patienten wissen nicht, dass sie das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung haben. Dieses Recht gilt unabhängig von der Diagnose und von der Art der Erkrankung. Der Patient darf einen anderen Facharzt um seine fundierte Einschätzung bitten, die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Doch rund 25 Prozent der Versicherten wissen nach aktuellen Studien nicht, dass ihnen dieses Recht zusteht. Neben der Operation könnten alternative Behandlungsmöglichkeiten eine Variante sein, doch nur in 52 der befragten Fälle wurde überhaupt ein weiterer Facharzt hinzugezogen. Das heißt, Patienten verzichten häufig auf eine ärztliche Zweitmeinung, sei es eine Meinung aus schulmedizinischer oder aus alternativmedizinischer Sicht. Viel zu häufig akzeptiert man die Ansicht des eigenen Facharztes und stimmt einer Operation zu, obwohl diese eigentlich noch nicht erforderlich wäre.

Die Ängste der Patienten sind durchaus verständlich

Neben dem fehlenden Wissen, dass eine Zweitmeinung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, quälen sich die Betroffenen mit Sorgen, dass aus einem Krankenhausaufenthalt ein dauerhaftes Leiden wird. Vielleicht droht sogar eine Berufsunfähigkeit, vielleicht lehnt eine abgeschlossene Krankenhauszusatzversicherung die Übernahme von Wahlleistungen im Krankenhaus ab, sodass man auf eine fundierte Chefarztbehandlung verzichten muss. Alle Ängste sind berechtigt – und doch haben Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen alle Möglichkeiten, sich umfassend beraten zu lassen und schließlich die beste Entscheidung zu treffen. Doch wie gehen Sie in dieser schwierigen Situation am besten vor?

Wenn eine Operation der letzte Ausweg zu sein scheint, kann die folgende Checkliste für Sie hilfreich sein:

• Holen Sie eine ärztliche Zweitmeinung bei einem weitern Facharzt ein.
• Erfragen Sie weitere schulmedizinische oder alternative Behandlungsmethoden.
• Überprüfen Sie den Versicherungsschutz Ihrer Krankenkasse und Ihrer Zusatzversicherungen.
• Entscheiden Sie sich erst dann, ob Sie der Operation zustimmen wollen oder nicht.

Durch eine ärztliche Zweitmeinung kann eine Operation häufig verhindert werden. Der Gedanke an eine drohende Berufsunfähigkeit kann dann eventuell entschärft werden, wenn ein weiterer Facharzt einen anderen Behandlungsweg vorschlägt. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, dieses Recht ist gesetzlich verankert.

Ist die Operation unausweichlich, prüfen Sie die Leistungen Ihrer Zusatzversicherungen. Bei einer Krankenhauszusatzversicherung sind Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus versichert. Haben Sie eine solche, können Sie in Ruhe gesund werden. Eine solche Krankenhauszusatzversicherung sollte zur Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen schon frühzeitig abgeschlossen werden, denn ist eine Diagnose bereits gestellt, ist ein Abschluss dieser Versicherung nicht mehr möglich. Eine Krankenhauszusatzversicherung als Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hilft Ihnen dann bei der Kostenübernahme nicht mehr weiter.

Entscheiden Sie sich erst nach Vorlage aller Informationen für eine Operation

Solange Sie sich noch gesund fühlen und die Leistungen der Krankenkassen nicht in Anspruch nehmen müssen, machen sich die meisten Menschen natürlich keine Gedanken über einen möglichen Krankenhausaufenthalt und eine eventuell damit zusammenhängende Berufsunfähigkeit. Trotzdem ist dies genau der richtige Zeitpunkt, um über eine fundierte Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nachzudenken und um mit einer Krankenhauszusatzversicherung einschließlich Chefarztbehandlung dafür zu sorgen, dass Sie bei einem Krankenhausaufenthalt bestens abgesichert sind. So sind Sie trotz der rudimentären Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für den Fall der Fälle gerüstet und profitieren bei einem stationären Aufenthalt von attraktiven Wahlleistungen, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen weit hinausgehen und die Sie schon bald wieder ohne Beschwerden Ihren Alltag meistern lassen.