Krankenzusatzversicherung - Leistungspflicht
 
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Leistungspflicht

Art und Höhe der Versicherungsleistungen richten sich nach den von Ihnen abgeschlossenen Tarifen. Derzeit basieren die Leistungen der privaten Zusatzversicherungstarife noch in vielen Bereichen auf einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.


Die GKV Grundleistungen können dann nach Ihren Vorstellungen aufgestockt werden.


Die individuellste und gleichzeitig leistungsstärkste Form der Zusatzversicherungstarife finden Sie in den Modultarifen.


In einem Modultarif werden umfassende Versicherungsleistungen für ein spezielles Segment zusammengestellt, die einzelnen Module eines Versicherers können Sie in einer Art Baukastensystem kombinieren und sich so Ihren individuellen Zusatzversicherungsschutz zusammenstellen.


Eine andere Form der Zusatzversicherung sind die Ergänzungstarife, auch diese basieren auf den Grundleistungen der GKV, beinhalten aber in einer Art Mischkalkulation unterschiedliche Leistungen aus verschiedenen Versicherungssegmenten.


In den Musterbedingungen MB/KK § 4 werden die zur Begründung eines Leistungs- anspruches notwendigen Voraussetzungen aufgeführt, nachfolgend finden Sie Auszüge:


  • Sie haben die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten.
  • Sofern der Tarif Heilpraktikerleistungen beinhaltet, können Heilpraktiker im Sinne des dt. Heilpraktikergesetztes in Anspruch genommen werden.
  • Sofern der Tarif Leistungen für Verband-, Heil- und Hilfsmittel beinhaltet, müssen diese ärztlich verordnet werden.
  • Sofern der Tarif Leistungen für Arzneimittel beinhaltet, müssen diese ärztlich verordnet und aus einer Apotheke bezogen werden.
  • Sofern der Tarif Leistungen für stationäre Heilbehandlungen beinhaltet, haben Sie, da die Leistungen Ihrer GKV die Grundlage bilden, das nächstgelegene günstigste Krankenhaus zu wählen, können dort aber die in Ihrem Tarif versicherten Wahlleistungen in Anspruch nehmen.
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