Optimieren Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung
Bei ACIO finden Sie im Vergleich der Krankenzusatzversicherung ganz einfach die passenden, leistungsstarken Tarife, darunter auch die Testsieger von Stiftung Warentest, Finanztest und Öko-Test.
Sparen Sie Zuzahlungen beim Zahnarzt und erhalten Sie mehr Leistungen, als es die gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen.
Alternative Heilmethoden und ganzheitliche Medizin durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren in Anspruch nehmen.
Unterbringung und Versorgung wie ein Privatpatient bei einem Krankenhausaufenthalt mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung.
Regelmäßig neue Sehhilfen und zusätzliche Vorsorge-Maßnahmen für den Erhalt der Sehkraft mit der Brillen-Zusatzversicherung.
Sichern Sie Ihr Einkommen mit einer Krankentagegeldzusatzversicherung. Besonders für Selbstständige zu empfehlen.
Das Krankenhaustagegeld übernimmt zusätzliche Kosten im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus.
Mit einer Pflegezusatzversicherung sorgen Sie für den Ernstfall vor. Ergänzende finanzielle Leistungen für eine würdevolle Pflege.
Nutzen Sie umfassende Untersuchungen zur Vorsorge und für Präventionsmaßnahmen mit einer Vorsorge Zusatzversicherung.
Krankenzusatzversicherungen erweitern die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen und sichern dadurch eine hohe Qualität für Ihre Gesundheit. Eine zusätzliche Absicherung ist jedem gesetzlich Versicherten zugänglich. Dazu zählen pflichtversicherte, freiwillig versicherte und mitversicherte (Familienversicherung) Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das umfassende Angebot entstand, weil die gesetzlichen Krankenkassen ihren Leistungsumfang über Jahre stark eingeschränkt und reduziert haben. Bestimmte Bereiche wurden sogar komplett aus den Leistungskatalogen gestrichen oder trotz des allgemeinen Zuspruchs der Versicherten nicht aufgenommen.
Es kann ein Absicherungsumfang erreicht werden, wie ihn sonst nur die private Krankenversicherung bietet. Einige Grundleistungen können durch einen zusätzlichen Schutz, wie beispielsweise bei der ambulanten Zusatzversicherung, sogar deutlich erhöht werden.
Der Großteil dieser Versicherungen wird als Modultarif angeboten. Das bedeutet, dass für ein bestimmtes Segment sehr hohe und umfassende Auszahlungen für Behandlungsmaßnahmen bezogen werden können. Als Beispiel ist hier die Zahnzusatzversicherung zu nennen, die gezielt für die Zahnpflege (Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) oder den Zahnersatz genutzt werden kann.
In unserem Angebot finden Sie Tarife für die:
Die einzelnen Module dieser Versicherungen müssen nicht bei einer einzigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Sie können sich den jeweils besten Tarif durch unsere Vergleichsrechner ermitteln und kostenlos anfordern. Lediglich die Angaben Ihrer persönlichen Wünsche und Bedürfnisse sind notwendig.
Die möglichen Erstattungen und der Versicherungsschutz erstrecken sich vor allem auf Leistungen in Deutschland. Für eine Erstattung, die im Ausland bezogen werden soll, findet man häufig folgenden Absatz in den Tarifbedingungen der Kranken-Zusatzversicherungen: "Erstattungsfähig sind die Kosten, die während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts bei einem unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall anfallen. Der Versicherungsschutz gilt für alle Auslandsaufenthalte, bei denen jeder einzelne Auslandsaufenthalt eine ununterbrochene Verweildauer von acht Wochen nicht übersteigt."
Da die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht leistet, entfallen oftmals die Tarifbestandteile, bei denen eine Vorleistung der deutschen GKV erforderlich ist. Daher sollten Sie, wenn ein Auslandaufenthalt ansteht, eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, die die wichtigsten Behandlungen einschließt.
Bei ACIO finden Sie ganz einfach und kostenlos Ihre passende Zusatzkrankenversicherung. Wir bieten Ihnen nur die besten, sinnvollsten und leistungsstärksten Tarife aller Sparten im Vergleich an, darunter auch die Testsieger aus den Tests von Stiftung Warentest, Finanztest und Öko-Test.
Mit unseren Vergleichsrechnern gelingt Ihnen der Vergleich ganz einfach und komfortabel. Durch Eingabe der wichtigsten Daten und Wünsche bekommen Sie schnell und übersichtlich die besten Tarife angezeigt. Dadurch sind diese ganz individuell und optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem
Hinweis: Viele Anbieter von Versicherungsvergleichen locken Ihre Kunden mit einem Preisvergleich und einer Ersparnis von mehr als 70 Prozent. Wer glaubt, dass diese Kostenersparnis bei gleicher Qualität möglich ist, irrt sich. Viele der vermeintlich günstigeren Tarife haben verminderte Merkmale und bieten im Leistungsfall keinen ausreichenden Schutz.
Natürlich ist es möglich Altverträge zu kündigen, um in einen aktuellen Tarif zu wechseln, jedoch sollte man sich vor dem Wechsel ausführlich bei kompetenten Beratern informieren. Unsere Experten stehen Ihnen unter der Telefonnummer 0800 980 980 -2 gerne zur Verfügung!
Bei Abschluss einer Versicherung müssen in den meisten Anträgen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Je nach Sparte und Gesellschaft können folgende Fragen auftauchen:
Eine wichtige Klausel in diesem Zusammenhang ist die Entbindung Ihres Behandlers / Arztes von der Schweigepflicht. Sollte die zusätzliche Krankenversicherung im Antrag ohne Gesundheitsprüfung auskommen, wird spätestens bei der ersten Rechnung Ihr Arzt konsultiert und die notwendigen Informationen werden eingeholt. Es ist daher sehr wichtig, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und bei Bedenken Rücksprache mit dem betreuenden Versicherungsfachmann bzw. der Gesellschaft selbst zu führen.
Sollten Sie Gesundheitsfragen negativ beantworten müssen, kann sich daraus folgendes ergeben:
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gelten nach Versicherungsbeginn in der Zusatzkrankenversicherung zunächst bestimmte Wartezeiten bis zur Erbringung der ersten Erstattung.
Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate zu Beginn der Vertragslaufzeit. So lange ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Die besonderen Zeiten bis zur ersten Leistungserbringung betragen acht Monate und betreffen bestimmte Leistungsbereiche des Versicherungsvertrages.
Dies können beispielsweise sein:
Sinn und Zweck der Wartezeiten ist es zu verhindern, dass der Versicherer für solche Krankheitsfälle leisten muss, die sich bereits vor Vertragsabschluss abgezeichnet haben. Wer vor diesem Hintergrund eine Versicherung abschließt, würde der Versicherungsgemeinschaft schaden.
Eine Anrechnung der gesetzlichen Vorversicherungszeiten, wie sie bei der Krankenvollversicherung üblich ist, gibt es bei den zusätzlichen Krankenversicherungen nicht.
Wichtig: Bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. Zusätzlich können, sofern die Tarifbedingungen es vorsehen, die Zeiten erlassen werden, wenn Sie auf einem entsprechenden Formular des jeweiligen Versicherers (ärztliches Zeugnis) die dort aufgeführten Fragen von einem Arzt Ihrer Wahl beantworten lassen bzw. sich den dort geforderten Untersuchungen unterziehen.
Durch die Behandlung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patient. Der Patient erhält entweder direkt von seinem Arzt oder, wenn dieser die Abrechnungsmodalitäten abgibt, von einer PVS (Private Verrechnungsstelle) eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Sie können Ihren Arzt sofort selbst bezahlen oder Sie reichen die Rechnung zur Überprüfung und Erstattung bei Ihrem privaten Krankenversicherer ein, warten den Geldeingang auf Ihrem Konto ab und begleichen die Rechnung erst im Anschluss (z. B. beim Zahnarzt).
Immer dann, wenn die Behandlungen nicht überraschend erforderlich werden, wenn Sie also genügend Zeit haben zu planen, das Krankenhaus auszusuchen oder den Behandler und dessen Abrechnungsmodalitäten (innerhalb der GOÄ oder über den Höchstsätzen der GOÄ) zu wählen, empfiehlt es sich, vorher noch einmal Kontakt mit Ihrem Versicherer aufzunehmen.
Verlassen Sie sich nicht auf die Aussage Ihrer Behandler, dass dieses oder jenes auf jeden Fall bezahlt wird. Immer dann, wenn eine Behandlung etwas umfangreicher und damit auch kostenintensiver wird, sollten Sie sich auf jeden Fall einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen und diesen zur Prüfung einreichen.
Es bestehen folgende Möglichkeiten, einen Vertrag zu beenden:
Der Versicherungsnehmer kann den bestehenden Vertrag unter Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres (bei einigen Versicherern abweichend zum Ablauf des Versicherungsjahres) kündigen, sofern eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte Mindestversicherungsdauer (max. drei Jahre) abgelaufen ist.
Der Versicherer kann den bestehenden Vertrag unter Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen, sofern die Tarifbedingungen keine abweichende Regelung vorsehen. Daher ist bei der Auswahl der Zusatzkrankenversicherung auch darauf zu achten, ob der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet oder nicht.