Kompetenzen des Bundes - Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Pflegezusatzversicherung > Kompetenzen Bund
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Kompetenzen des Bundes

Wer kann über die Regelungen der Pflegepflichtversicherung entscheiden? Welche Akteure im Politikfeld Gesundheit können Einfluss auf die Regelungen der Pflegeversicherung nehmen, wer hat Gesetzgebungskompetenz?


Das “Bundesministerium für Gesundheit“ bildet einen Ausschuss, der sich mit Fragen der Pflegeversicherung auseinandersetzen soll. In diesem Ausschuss sind z.B. Vertreter der Sozialhilfe, die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung und auch Patientenvertreter.


Neben der allgemeinen Gesetzgeberkompetenz kann der Gesetzgeber Kompetenzen durch Verordnungen auf anderen Ebenen übernehmen: Kommt z. B. keine Einigung bei Vergütungsvereinbarungen zustande, kann die Bundesregierung per Verordnung unter Zustimmung des Bundesrates einen Vergütungssatz festlegen.


Kompetenzen der Länder


ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal