Wartezeiten der TarifeFür Zahnbehandlung gilt meist eine Wartezeit von 3 Monaten, für Zahnersatz meist 8 Monate. Diese Wartezeiten können aber von Tarif zu Tarif unterschiedlich sein, einige Versicherer verzichten sogar auf eine Wartezeit.
Während dieser Zeit diagnostizierter Behandlungsbedarf wird nur erstattet, wenn die Behandlung nach der Wartezeit stattfindet. Sollte nur ein Teil der Behandlung nach der Wartezeit stattfinden, werden ausschließlich die Kosten für diesen Teil erstattet.
Durch einen nach Versicherungsbeginn eintretenden Unfall verursachter Behandlungsbedarf wird ohne Wartezeit unterstützt. Dabei muss der behandelnde Zahnarzt diesen Behandlungsbedarf bescheinigen.
Summenbegrenzung in der anfänglichen Vertragslaufzeit:Viele Tarife arbeiten mit einer Summenbegrenzung innerhalb der ersten Jahre der Vertragslaufzeit. Dabei wird die Höhe der Erstattung für Zahnbehandlungen bzw. Zahnersatz auf ein jährliches Maximum festgelegt.
Kosten, die diesen Betrag übersteigen, muss der Versicherte selbst tragen. Hier ist es wichtig darauf zu achten, wie lange die Summenbegrenzung andauert und wie hoch diese ausfällt.
Einige Tarife der Zahnzusatzversicherung haben sehr hohe Summenbegrenzungen, sodass gleich zu Vertragsbeginn sehr viele und kostenintensive Leistungen erbracht werden können.
Auch hier gilt, dass bei einem Unfall sämtliche Begrenzungen entfallen.
Gesundheitsfragen - Gesundheitsprüfung:Im Versicherungsantrag werden Fragen nach Zahnstatus, letzter sowie laufender Behandlung und regelmäßigen Zahnarztbesuchen gestellt. Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die auf derartige Fragen vor Vertragsbeginn verzichten.
Sollte jedoch ein Behandlungsbedarf entstehen, holen viele dieser Versicherer die notwendigen Informationen vom behandelnden Zahnarzt nachträglich ein.
Alterungsrückstellung:Zahnzusatzversicherungs-Tarife werden entweder mit oder ohne Alterungsrückstellung kalkuliert. Tarife, die mit Alterungsrückstellung kalkuliert werden, sind anfänglich vergleichsweise teurer als Tarife ohne Alterungsrückstellung, haben jedoch keine altersbedingte Steigerung der Prämien. Während Tarife ohne Alterungsrückstellung recht günstig beginnen, mit steigendem Alter aber teurer werden.