Die Summenbegrenzung bei einer
Zahnzusatzversicherung kommt letztlich sowohl dem Kunden als auch dem Versicherer zugute: Der Kunde möchte langfristig guten, zuverlässigen und im Preis stabilen Versicherungsschutz. Der Versicherer kann diesen nur dann gewährleisten, wenn er verhindert, dass sich jemand kurzfristig versichert, die Zähne aufwendig sanieren lässt und im Anschluss sofort wieder kündigt.
Natürlich ist es von Vorteil, wenn ein Tarif keine Summenbegrenzung vorsieht. Dies ist aber nur bei sehr wenigen Top-Tarifen der Fall. Unmittelbar nach Versicherungsbeginn – also ohne Wartezeit – stehen Ihnen dann Leistungen aus den Bereichen Zahnbehandlung und Zahnersatz in unbegrenzter Höhe zur Verfügung. Allerdings wenden sich diese Tarife ausschließlich an Kunden, die bereits über einen bestimmten Zeitraum eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.
In den meisten Tarifen existiert eine Summenbegrenzungen, um den vorher genannten Aspekten entgegenzuwirken. Die Höhe der in den Anfangsjahren zur Verfügung stehenden Summen ist in den jeweiligen Tarifen unterschiedlich, ebenso die Länge des Zeitraums, in dem Leistungen begrenzt sind.