Eine Kalkulation mit Alterungsrückstellung bedeutet, dass die Tarifbeiträge gemessen an den bisherigen und heute bekannten Leistungsausgaben des Versicherers kalkuliert wurden. Dabei wird für jeden Versicherten ein Endalter von 102 Jahren berücksichtigt. Sollte sich die Quote von Beitragseinnahmen zu Leistungsausgaben aufgrund von Kostensteigerungen negativ verändern, wird der Versicherer die Beiträge anheben müssen.
Dieser Vorgang wird von einem außenstehenden, unabhängigen Treuhänder veranlasst und liegt nicht im Ermessensspielraum des Versicherers. Kostensteigerungen können zum Beispiel eintreten, weil Kunden Leistungen überproportional in Anspruch nehmen, Löhne und Gehälter im Gesundheitswesen steigen, neue, erfolgversprechendere Behandlungsmethoden entwickelt und Material- und Laborleistungen teurer werden.