Welche Kosten übernimmt die GKV bei der Zahnspange für Kinder?
In der Regel zahlt die Krankenkasse die Behandlungskosten in Höhe von 80 % für das erste Kind. Für jedes weitere Kind, welches kieferorthopädisch versorgt wird, übernimmt sie 90 %. Die Eltern müssen mit 20 % für das erste Kind und 10 % der Kosten für jedes weitere Kind zunächst selbst in Vorleistung gehen. Wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen und dieses vom Kieferorthopäden entsprechend dokumentiert wird, erfolgt eine Erstattung der 20 % beziehungsweise 10 % der Behandlungskosten seitens der gesetzlichen Versicherung.
Hinweis
Mit dieser Eigenleistung soll die "Mitarbeit" der Betroffenen sichergestellt werden. Erst nachdem der behandelnde Zahnarzt gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse schriftlich die erfolgreiche Beendigung der Behandlung bestätigt, erfolgt gegen Vorlage der Eigenanteilsrechnungen eine Erstattung der vorfinanzierten Behandlungskosten. Entsprechend wichtig ist es, die Eigenanteilsrechnungen aufzubewahren.
Welche Zahnspangen gibt es?
In der modernen Kieferorthopädie gibt es mittlerweile diverse Möglichkeiten, Kiefer- und Zahnfehlstellungen zu korrigieren. Bei leichten Fehlstellungen kommen bei Erwachsenen häufig nur verschiedene Retainer zur Anwendung.
Herausnehmbare Zahnspange – Diese wird Kindern häufig vor dem Einsetzen der festen Spange verordnet. Dies geschieht, um die schief stehenden Zähne auf das Einsetzen der Brackets vorzubereiten. Diese herausnehmbaren Zahnspangen bestehen aus Kunststoff und Draht und können am Ober- oder Unterkiefer zum Einsatz kommen.
Bionator – Der Bionator ist ein funktionskieferorthopädisches Gerät und soll gleichzeitig auf beide Kiefer einwirken.
Festsitzende Zahnspange – Diese Art der Spange wird angewendet, wenn die Zähne zusammen mit ihren Wurzeln korrigiert werden sollen.
Diese Spangen sind sogenannte Multibandapparaturen. Bei diesen sitzt auf jedem Zahn ein silberfarbenes Plättchen, die sogenannten Brackets. Brackets sind in der Kassenversion silberfarben und werden nur mit Drähten verbunden, um die Zahnkorrektur vorzunehmen. Teuer und hochwertiger wird es, sobald diese Brackets andersfarbig werden und die Materialien variieren.
Retainer (Stabilisierungszahnspange) – Um die Zähne nach der Anwendung einer festen Klammer zu festigen, muss im Nachhinein ein sogenannter Retainer zur Anwendung kommen. Dieser kann aus Kunststoff und herausnehmbar oder auch als Drahtband an der Innenseite der Zähne geklebt und damit festsitzend sein. Sobald die feste Spange entfernt wurde, muss er für den Zeitraum eines Jahres oder auch länger getragen werden.
Wichtig
Befragen Sie Ihren Zahnarzt gezielt nach den Eigenanteilen, bevor Sie der Behandlung zustimmen. Hier gab es im Jahr 2016 eine neue Patientensicherheits-Vereinbarung.