Eine Zahnzusatzversicherung, die auch Kieferorthopädie für Kinder mit einschließt, ist für viele Eltern sehr interessant. Derartige notwendige Leistungen von Zahnarzt und Kieferorthopäde können schnell Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Dabei ist es egal, ob es sich um
handelt.
Wer die bestmögliche Versorgung will, aber die eventuell immensen Kosten fürchtet, ist mit einer Zahnzusatzversicherung, die Kieferorthopädie (KFO) mit einschließt, bestens beraten. Die Krankenkassen zahlen nämlich nur, wenn ein bestimmter Schweregrad erreicht ist - und selbst dann können noch Restkosten verbleiben.
In der folgenden Tabelle haben wir aufgeführt, was die Top-Tarife der verschiedenen Gesellschaften leisten. Unser Zahnzusatzversicherung Vergleich wird Ihnen helfen, die für Sie oder Ihr Kind optimale Zusatzversicherung mit Leistungen für KFO zu finden.
Mit den hier aufgeführten Versicherungen kann eine optimale Versorgung, auch außerhalb der gesetzlichen Leistungen, gewährleistet werden. Viele Tarife zahlen zudem für weitere Zahnbehandlungen an Milchzähnen, zum Beispiel für Kunststofffüllungen, Zahnreinigung oder Versiegelungen. Alle wichtigen Informationen finden Sie übersichtlich in unserem Onlinevergleich.
Bei kieferorthopädischen Versorgungen werden die Behandlungsbedürftigkeit und somit auch die Kostenübernahme durch die Krankenkasse (GKV) auf der Basis der fünf Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5) ermittelt. Die GKV zahlt die Kosten ausschließlich für die Stufen 3, 4 und 5, also immer dann, wenn ein bestimmter Schweregrad erreicht ist.
Tabelle der KIG-Stufen vergrößern
Aber auch bei einer Einstufung in KIG 3, 4 und 5 können für die Versicherten Restkosten verbleiben. Diese Leistungen werden dann in der sogenannten Mehrkostenvereinbarung aufgeführt. Sie gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und sind vom Patienten beziehungsweise dessen Eltern in voller Höhe zu übernehmen. Um die Kosten einzusehen, die über eine private Versicherung oder Sie selbst zu finanzieren sind, erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden eine Kopie des Behandlungsplans.
Die Indikationsgruppen 1 und 2 gelten im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Versicherung noch nicht als behandlungsbedürftig. Die dennoch durchgeführten Versorgungen sind daher ebenfalls vollständig vom Patienten beziehungsweise dessen Eltern zu bezahlen.
Damit die Versorgungslücken der Krankenkassen im Bereich Kieferorthopädie geschlossen werden können, bieten zahlreiche Zahnzusatzversicherungen Tarife an. Nutzen Sie unseren Vergleich von Zahnversicherungen um die besten Tarife zu finden.
Für Kinder und Erwachsene gilt gleichermaßen, dass eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung noch nicht diagnostiziert worden sein darf, andernfalls leistet die Zahnzusatzversicherung nicht.
Wichtig ist, der Versicherung unbedingt vor Beginn der Behandlungsmaßnahme die jeweils geforderten Unterlagen, gegebenenfalls auch Röntgenbilder oder Kiefermodelle zur Prüfung vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die Versorgung eines Kindes oder die Versorgung eines Erwachsenen handelt.
Nach Eingabe der individuellen Angaben zu Ihrem Kind, finden Sie in der Tarifübersicht eine Liste der besten Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie für Kinder. Diese sind generell nach dem Prinzip Preis/ Leistung gelistet.
Um genaue Informationen über die Tarife zu erhalten, können Sie die Tarifdetailseite öffnen und die Detailleistungen ansehen. Eine weitere Möglichkeit bietet Ihnen unser Tarifvergleich. Hier können Sie direkt die Leistungen von bis zu drei Top Zahnversicherungs-Tarifen für Kieferorthopädie miteinander vergleichen.
Die GKV übernimmt die Kosten des Kieferorthopäden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr nur dann, wenn die Befundgruppe einen bestimmten Schweregrad (KIG 3, 4 und 5) erreicht.
KIG ist das befundbezogene kieferorthopädische Indikationssystem mit Einstufung des Versorgungsbedarfs nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Anhand der Indikationsgruppen wird durch den Kieferorthopäden festgestellt, ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Versorgung ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Diese übernimmt die Kosten für die Stufen 3, 4 und 5.
Eine leichtere Fehlstellung wird nicht als erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung angesehen, daher leistet die Krankenkasse nicht bei Indikationsgruppe 1 und 2. In diesem Fall gilt eine kieferorthopädische Versorgung als kosmetisch und muss von den Eltern privat übernommen werden. Natürlich kann hier auch eine Zahnzusatzversicherung für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung in Anspruch genommen werden.
Bei einer Einstufung in KIG 1 und 2 und damit einer ausbleibenden Leistung der GKV bieten heute einige Tarife der Zusatzversicherungen ein umfangreiches Leistungsspektrum. Sie erstatten 90 % bzw. 80 % vom Rechnungsbetrag und sehen keine Begrenzungen pro Kiefer vor. Ein Vergleich der Zahnzusatzversicherungen für Kinder kann auch hier hilfreich sein.
Bei Kindern und Jugendlichen entstehen Zahnfehlstellungen häufig dadurch, dass sie als kleine Kinder zu lange den Nuckel und das Fläschchen nutzen oder am Daumen lutschen. Dies kann in den weiteren Jahren zu Problemen beim Sprechen (Lispeln), Kauen oder Schlucken führen. Die häufigsten Fehlstellungen, welche auch kombiniert vorkommen, haben wir Ihnen hier aufgeführt:
In der Regel zahlt die Krankenkasse die Behandlungskosten in Höhe von 80 % für das erste Kind. Für jedes weitere Kind, welches kieferorthopädisch versorgt wird, übernimmt sie 90 %. Die Eltern müssen mit 20 % für das erste Kind und 10 % der Kosten für jedes weitere Kind zunächst selbst in Vorleistung gehen. Wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen und dieses vom Kieferorthopäden entsprechend dokumentiert wird, erfolgt eine Erstattung der 20 % beziehungsweise 10 % der Behandlungskosten seitens der gesetzlichen Versicherung.
Hinweis:
Mit dieser Eigenleistung soll die "Mitarbeit" der Betroffenen sichergestellt werden.
Erst nachdem der behandelnde Zahnarzt gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse schriftlich
die erfolgreiche Beendigung der Behandlung bestätigt, erfolgt gegen Vorlage der
Eigenanteilsrechnungen eine Erstattung der vorfinanzierten Behandlungskosten. Entsprechend
wichtig ist es, die Eigenanteilsrechnungen aufzubewahren.
In der modernen Kieferorthopädie gibt es mittlerweile diverse Möglichkeiten, Kiefer- und Zahnfehlstellungen zu korrigieren. Bei leichten Fehlstellungen kommen bei Erwachsenen häufig nur verschiedene Retainer zur Anwendung.
Herausnehmbare Zahnspange - Diese wird Kindern häufig vor dem Einsetzen der festen Spange verordnet. Dies geschieht, um die schief stehenden Zähne auf das Einsetzen der Brackets vorzubereiten. Diese herausnehmbaren Zahnspangen bestehen aus Kunststoff und Draht und können am Ober- oder Unterkiefer zum Einsatz kommen.
Bionator - Der Bionator ist ein funktionskieferorthopädisches Gerät und soll gleichzeitig auf beide Kiefer einwirken.
Festsitzende Zahnspange - Diese Art der Spange wird angewendet, wenn die Zähne zusammen mit ihren Wurzeln korrigiert werden sollen.
Diese Spangen sind sogenannte Multibandapparaturen. Bei diesen sitzt auf jedem Zahn ein silberfarbenes Plättchen, die sogenannten Brackets. Brackets sind in der Kassenversion silberfarben und werden nur mit Drähten verbunden, um die Zahnkorrektur vorzunehmen. Teuer und hochwertiger wird es, sobald diese Brackets andersfarbig werden und die Materialien variieren.
Wichtig:
Befragen Sie Ihren Zahnarzt gezielt nach den Eigenanteilen, bevor Sie der Behandlung
zustimmen. Hier gab es im Jahr 2016 eine neue Patientensicherheits-Vereinbarung.
Retainer (Stabilisierungszahnspange) - Um die Zähne nach der Anwendung einer festen Klammer zu festigen, muss im Nachhinein ein sogenannter Retainer zur Anwendung kommen. Dieser kann aus Kunststoff und herausnehmbar oder auch als Drahtband an der Innenseite der Zähne geklebt und damit festsitzend sein. Sobald die feste Spange entfernt wurde, muss er für den Zeitraum eines Jahres oder auch länger getragen werden.
Auch bei einer Einstufung in KIG 3, 4 und 5 können Restkosten für die Eltern verbleiben, wenn Leistungen bei der Kieferorthopädie gemäß Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen sind nach Einstufung der gesetzlichen Krankenkassen rein optischer / kosmetischer Natur oder erhöhen den Trage- und Reinigungskomfort und gehen daher über die rein medizinisch notwendigen und über die als wirtschaftlich zweckmäßig vereinbarten Maßnahmen hinaus.
Mehrkosten können in verschiedenen Bereichen einer kieferorthopädischen Behandlung entstehen. So gibt es bei der Mundhygiene, der Diagnostik und beim verwendeten Material Sonderleistungen, über deren Notwendigkeit im Einzelnen diskutiert werden kann. Zu den zweifellos sinnvollen Maßnahmen zählen die professionelle Zahnreinigung speziell für Bracket-Träger sowie die Versiegelung der Zähne vor dem Bekleben mit Brackets zum Schutz vor Karies. Auch die sogenannte Zwischendiagnostik ist sinnvoll, um die Behandlungsschritte bei unvorhergesehener Entwicklung zeitnah anpassen zu können. Zahnzusatzversicherungen können für diese Mehrkosten aufkommen.
Mehrkosten, die zusätzlich zur Kassenleistung in Rechnung gestellt werden, können bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls bei vielen Zusatzversicherungstarifen geltend gemacht werden. Nutzen Sie hier den Tarifvergleich um die beste Zahnzusatzversicherung zu finden.
Die gesetzliche Krankenkasse leistet für die kieferorthopädische Versorgung bei Erwachsenen nur in begründeten Ausnahmefällen. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Leistungen nur bei schweren Kieferfehlbildungen, bei denen kieferchirurgische und -orthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind. Diese sind seitens der Krankenversicherung nur dann sinnvoll, wenn Kieferfehlbildungen, Anomalien der Bisslage und Zahnstellungsanomalien zu korrigieren sind.