Zahnarzt-Service-Scheck - Unser Spezialwissen ist bares Geld wert
Damit Sie von dieser Serviceleistung profitieren können, erhalten Sie zusammen mit Ihren Antragsunterlagen einen persönlichen Service-Scheck. Wenn Sie diesen ausfüllen und zusammen mit Ihrem Antrag an uns zurücksenden, informieren wir nach erfolgter Policierung des Antrags Ihren Zahnarzt über den Leistungsumfang Ihrer Zahnzusatzversicherung. So können Sie den größtmöglichen Anteil Ihrer Rechnung erstattet bekommen.
Dieser Service ist exklusiv unseren Kunden vorbehalten und kostenfrei.
Ihr gutes Recht – Unser Service für Sie!
Wenn es um medizin- oder versicherungsrechtliche Fragen geht, können unsere Kunden eine kostenlose telefonische, fachanwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Mit Hilfe dieses Gesprächs können Sie dann eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen. Der kostenlose Service der telefonischen, juristischen Erstberatung ist exklusiv unseren Kunden vorbehalten.
Wenn Sie sich in unseren Newsletter-Service eintragen, erhalten Sie mehrmals pro Jahr Informationen zu aktuellen Änderungen im Versicherungsbereich. Diese beziehen sich speziell auf den Bereich der zahnmedizinischen Leistungen z. B. in der GKV, auf neue Zahntarife in der Zusatzversicherung, aber auch auf allgemeine Änderungen im Versicherungsbereich oder auf spezielle Angebote.
Im Gegensatz zur Personenversicherung (z. B. der Zahnzusatzversicherung) ist es im Sachversicherungsbereich (z.B. bei der Privathaftpflicht) möglich, durch Großkontingente mit dem Versicherer Beitragsnachlässe auszuhandeln und diese an die Kunden weiter zu geben. Wenn es hier überzeugende und leistungsstarke Konzepte gibt, werden Sie ebenfalls durch unseren Newsletter darüber informiert.
Das sagen unsere Kunden
"Bestes Vergleichsportal 2020"
erneut ausgezeichnet in 2021, 2022 und 2023
98,87%
Kundenzufriedenheit
Kundenbewertung vom 9. Mai 2024
"Schnelle problem lösung,und direkte bearbeitung
"