Welche Maßnahmen zur Schmerzausschaltung gibt es, welche Leistungen tragen die gesetzlichen Krankenkassen, welche Kosten muss man selbst tragen bzw. welche werden von Zusatzversicherungen übernommen?
Lokale Infiltrationsanästhesie
Standardmaßnahme und Kassenleistung, bei Kosten von ca. 8 EUR bis 15 EUR. Hierbei handelt es sich um die klassische örtliche Betäubung beim Zahnarzt.
Bei der klassischen Infiltrationsanästhesie wird mit einer dünnen Kanüle ein Betäubungsmittel in das Zahnfleisch rund um den Wurzelbereich der zu behandelnden Zähne gespritzt. Die in diesem Bereich liegenden Nerven werden somit an der Weiterleitung der Scherzimpulse gehindert, das Schmerzempfinden setzt örtlich und zeitlich begrenzt aus.
Hypnose / Akupunktur
Hypnose und Akupunktur sind Maßnahmen, die oft in ganzheitlich arbeitenden Zahnarztpraxen angeboten werden.
Diese Maßnahmen wirken nicht bei allen Patienten gleich, daher werden diese Maßnahmen dort, wo es angebracht ist, auch mit medikamentösen Betäubungsmitteln kombiniert. Die Kosten von Hypnose und Akupunktur zur Schmerzausschaltung
Diese Leistungen gehören bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht zu den Kassenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen übernommen werden. Sofern die Kasse nicht gerade über ein Bonus- oder Zusatzprogramm Leistungen übernimmt, sind die Kosten selbst zu tragen.
Lachgassedierung
Bei einer Lachgassedierung atmet der Patient vor Behandlungsbeginn über eine Maske ein bestimmtes Gasgemisch ein. Dieses Gemisch dient der Entspannung und mindert Ängste und Nervosität beim Patienten, es ist aber nicht zur finalen Schmerzausschaltung geeignet.
Eine lokale Infiltrationsanästhesie kann daher begleitend eingesetzt werden. Bei einer Lachgassedierung ist die Anwesenheit eines Anästhesisten nicht erforderlich. Die Kosten betragen zwischen 125 EUR und 200 EUR und sind vom Patienten selbst zu tragen.
Diese Form der Schmerzausschaltung war früher verbreiteter wurde aber durch die Analgosedierung (Dämmerschlaf) abgelöst.
Analgosedierung / Dämmerschlaf
Bei der Analgosedierung wird zuerst ein Zugang gelegt, über den dann eine Kombination aus Schmerz- und Beruhigungsmittel zugeführt wird.
Als Patient ist man nicht mehr aktiv ansprechbar. Der Dämmerzustand ist dem einen oder anderen vielleicht von Vorsorgeuntersuchungen wie einer Magen- oder Darmspiegelung bekannt, nach deren Ende man sich ebenfalls nicht an den Behandlungsablauf erinnern kann. Die Patienten können während der Analgosedierung weiterhin eigenständig atmen, weshalb keine Intubation erfolgt und auch keine Kosten für einen Anästhesisten anfallen.
Die Kosten liegen zwischen 150 EUR und 300 EUR pro Sitzung und sind von den Patienten selbst zu bezahlen. Viele Patienten, deren erster Wunsch eine Vollnarkose ist, kommen nach einem Aufklärungsgespräch und der Abwägung aller Risiken mit einer Analgosedierung sehr gut zurecht.
Vollnarkose
Bei einer Vollnarkose wird auch die Atemkontrolle des Patienten mit ausgeschaltet, daher ist die Anwesenheit eines Anästhesisten Pflicht. Zudem wird ein Tubus gelegt, um die Beatmung zu steuern, wodurch die Behandlungsmöglichkeiten im Mundraum zusätzlich erschwert werden können.
Die Risiken einer Vollnarkose bei einer zahnärztlichen Behandlung unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Risiken einer Vollnarkose bei anderen Behandlungen, daher ist der Einsatz dieser Maßnahme immer gut abzuwägen. Die Kosten variieren zwischen 375 EUR und 900 EUR und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in extremen Ausnahmefällen nach langwierigen Kostenzusageverfahren übernommen. Sie sind daher im Regelfall vom Patienten selbst zu tragen.