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Zahnzusatzversicherung - Tarife
bei fehlenden Zähnen

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Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen - Schließen Sie die Lücken

Für viele Tarife gilt, dass zu Versicherungsbeginn fehlende, nicht ersetzte Zähne vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind. Wer jedoch fehlende, nicht ersetzte Zähne in den Versicherungsumfang der  Zahnzusatz­versicherung einschließen möchte, hat auch einige Tarife zur Auswahl. Ein fehlender Zahn ist noch lange keine Grund, keine Zahnzusatz­versicherung abzuschließen. Viele Versicherer haben in ihren Tarifen Möglichkeiten geschaffen, dass der Kunde auch einen, zwei oder mehr fehlende Zähne mitversichern kann. Damit wird dem Versicherungsnehmer die Chance geboten, die Lücken in seinem Gebiss behandeln zu lassen.

Es gibt zwei Wege, fehlende Zähne in einer Zahnzusatzversicherung mitzuversichern

Möglichkeit 1:

Sie zahlen für jeden fehlenden, nicht ersetzten Zahn einen zusätzlichen Beitrag. Mit diesem Risikoeinschluss­beitrag werden die bestehenden Zahnlücken schnell und unkompliziert mitversichert, ohne dass die in den Anfangsjahren zur Verfügung stehenden Erstattungs­leistungen eingeschränkt werden. Der Mehrbeitrag ist während der gesamten Versicherungs­dauer zu bezahlen, also auch dann, wenn die heute noch fehlenden Zähne später ersetzt sind.

Möglichkeit 2:

Sie stimmen einer individuellen Leistungsstaffel zu. Das bedeutet: Die Höhe der Erstattungs­leistung hängt in den Anfangsjahren davon ab, wie viele fehlende, nicht ersetzte Zähne Sie haben. Mit dieser Leistungsstaffel wird die zur Verfügung stehende Erstattungs­leistung also in den ersten Jahren eingeschränkt.
Ob fehlende Zähne jedoch ohne Weiteres in einem Tarif enthalten sind oder ein Zuschlag erhoben wird, muss immer in den Tarifbedingungen recherchiert werden. Am einfachsten finden Sie heraus, welche Zahnzusatzversicherung für Ihren Zahnstatus die besten Leistungen erbringt, wenn Sie unseren  Vergleichsrechner für Zahnzusatz­versicherungen  nutzen. Dort können Sie angeben, wie viele Zähne noch nicht ersetzt wurden und sehen sofort, welche Zahnzusatzversicherung für Sie infrage kommt.
Wichtig
Es gibt sogar Tarife die gar keine Gesundheitsfragen oder Fragen zu fehlenden Zähnen stellen. Ein fehlender Zahn oder gleich mehrere fehlende Zähne sind also prinzipiell kein Ausschlusskriterium, wenngleich aber bei einem Tarif ohne Gesundheitsfragen eine Mitversicherung fehlender Zähne nicht möglich ist.