Für viele Tarife gilt, dass zu Versicherungsbeginn fehlende, nicht ersetzte Zähne vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind. Wer jedoch fehlende, nicht ersetzte Zähne in den Versicherungsumfang der
Zahnzusatzversicherung einschließen möchte, hat auch einige Tarife zur Auswahl. Ein fehlender Zahn ist noch lange keine Grund, keine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Viele Versicherer haben in ihren Tarifen Möglichkeiten geschaffen, dass der Kunde auch einen, zwei oder mehr fehlende Zähne mitversichern kann. Damit wird dem Versicherungsnehmer die Chance geboten, die Lücken in seinem Gebiss behandeln zu lassen.