von Jennifer Jesper » 10. Okt 2011, 14:54
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Da Sie aber so gar keinen Zusammenhang genannt haben, wird
es für uns schwierig.
Wir wissen nicht ob, und wenn ja, wie lange Sie bereits versichert sind,
oder ob Sie ein Neukunde wären, der z.B. auch die
Mindestversicherungsdauer beachten muss.
Daher stellen wir Ihnen nachfolgend die verschiedenen
Kündigungsmöglichkeiten zusammen.
1. Mindestversicherungsdauer
Abhängig von Tarif und Versicherer liegen die Mindestversicherungsdauern
bei ein bis drei Jahren. Abhängig davon, wie lange Sie bereits
eine Zahnzusatzversicherung haben, kann es sein, dass Sie die
Mindestversicherungsdauer ableisten müssen, bevor Sie einen
bestehenden Vertrag beenden können.
2. Beitragserhöhung laufender Verträge
Sollte Ihr bestehender Vertrag im Beitrag erhöht werden, löst diese
Beitragserhöhung immer, also auch während der Mindestversicherungsdauer,
ein Sonderkündigungsrecht aus. Sie können den bestehenden
Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung
zum Zeitpunkt des wirksam Werdens der Beitragserhöhung kündigen.
3. Reguläre Kündigung
Sie können laufende Verträge unter Wahrung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist beenden, auch hier gibt es je nach Versicherer und Tarif
zwei Varianten. Sie müssen recherchieren, welche auf Ihren Tarif Anwendung
findet.
Beendigung zum Ende des Kalenderjahres:
Unabhängig davon wann ein Vertrag begonnen hat, kann er zum 31.12.
eines Jahres beendet werden.
Beendigung zum Ende des Versicherungsjahres:
Bei Versicherungsbeginn z.B. am 01.05. kann dieser Vertrag immer
nur zum 01.05. eines Jahres beendet werden.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Jesper
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