von Thomas Hofstetter » 31. Mai 2010, 16:45
Sehr geehrte Frau Hebig,
gerne beantworte ich Ihre Frage zur Zahnzusatzversicherung.
Zwei zeitgleich laufende Zahnzusatzversicherungen sind seitens der Krankenversicherer nicht gewünscht,
daher wird in den Anträgen oder den Versicherungsbedingungen zur Zahnzusatzversicherung der Hinweis aufgenommen, dass
der Antrag bei diesem Versicherer nur dann gestellt werden kann, wenn noch keine anderweitige Zahnzusatzversicherung besteht.
Alternativ lautet dieser Satz auch dass der Vertrag nur abgeschlossen werden kann, wenn noch keine anderweitige Versicherung mit Zahnersatzleistungen besteht.
In der Praxis bringen viele Kunden Altverträge mit die anteilige Zahnbehandlungs- Zahnersatzleistungen enthalten.
Oftmals handelt es sich bei diesen Altverträgen um Mischtarife die auch noch anderweitige Zusatzversicherungsleistungen beinhalten.
Diese überwiegend ambulanten Zusatzversicherungsleitungen sollen in gleicher Höhe weiter bestehen.
Lediglich die geringfügig enthaltenen Zahnleistungen sollen aufgestockt werden.
Ehrliche Kunden wie SIe wollen den bestehenden Zahnversicherungsschutz nur auf 90 % bis 100 % auffüllen.
Wenn man aber den zeitglichen Abschluss mehrerer Zahnzusatzversicherungen grundsätzlich zulässt bestünde auch die Möglichkeit
nicht nur zwei sondern mehr Verträge abzuschließen.
In der Praxis haben die Zahnzusatzversicherer die Sorge dass mehrere Zahnzusatzversicherungen zeitgleich abgeschlossen werden
deren Erstattungsleistung dann in der Summe über 100 % liegt, daher wird der zeitgleiche Abschluss mehrerer Verträge gänzlich unterbunden.
Da die Mindestversicherungsdauer nur zwei Jahre beträgt bestünde sonts die Möglichkeit 4 oder mehr Verträge abzuschließen, die Rechnung für
Zahnersatz mehrfach komplett bei allen Zahnzusatzversichereern einzureichen und die Zahnzusatzversicherungen im Anschluss zu kündigen.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wurde eingeführt, dass bei der Zahnzusatzversicherung die Zahnarztrechnung immer im Original eingereicht werden muss.
Auch wenn Sie jetzt zu der bestehenden mit 40 prozentigen Zahnleistungen ausgestattenen Zusatzversicherung noch eine weitere reine Zahnzusatzversicherung abschließen würden
hätten Sie das Problem, die Zahnarztrechnung nur einmal im Original zu erhalten und dieses Original auch nur bei einem Versicherer einreichen zu können, insofern wird Ihr
Vorhaben, den bestehenden Zahnversicherungsschutz aufzustocken nicht zufriedenstellend möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hofstetter
über 100 % liegen.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Onlinerechner zur Zahnzusatzversicherung.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
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