von Lars Meinhold » 28. Jan 2019, 07:13
Sehr geehrte(r) stefbrill,
bitte entschuldigen Sie, dass ich (krankheistbedingt) erst heute auf Ihre Rückfrage antworte.
Laut Bedingungen der ERGO ist eine weitere Versicherung möglich. Es können Ansprüche gegenüber "Dritten" in Abzug gebracht werden.
So gesehen könnten Sie den Vertrag bei der ERGO schon abschließen, aber im Leistungsfall wird Ihnen das nichts nützen, da Sie ja die alte Versicherung erst nutzen müssen.
Vielleicht können Sie Ihren bestehenden den Vertrag auch noch rückwirkend zum 31.12.2018 kündigen. Die Inter und die Advigon bieten das beispielsweise an.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
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Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
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