von Ulrike Reinhardt » 16. Aug 2018, 08:37
Sehr geehrte(r) fichtel13,
eine definitive Aussage zur Kostenübernahme kann ich Ihnen leider in diesem Fall nicht geben.
Für Ihren Tarif ist die Einreichung eines HKP vor Behandlungsbeginn erforderlich, wenn die voraussichtlichen Kosten 2.500 EUR übersteigen.
Welche Kosequenzen sich ergeben, wenn die zeitgemäße Einreichung nicht erfolgt ist, lässt sich an dieser Stelle nicht sagen.
Wenn Sie Ihren Tarif aber über unser Vermittlerportal abgeschlossen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Wir würden dann mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen, um Ihr Anliegen zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Reinhardt
Nutzen Sie unseren umfangreichen Vergleich der Zahnversicherungen.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.