von Lars Meinhold » 12. Aug 2014, 16:33
Sehr geehrte(r) freego4more,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Sollte es sich bei der Maßnahme um eine eine Behandlung mit dem sog. Airflow-Verfahren handeln, ist es so, dass die Zahnzusatzversicherer diese Maßnahme nicht anerkennen.
Wenn Sie uns die genaue Bezeichnung der Maßnahme, am besten mit den dazugehörigen Ziffern der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) nennen, können wir noch genauere Angaben tätigen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
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Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
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