Schadenfreiheitsrabattsystem:
Zur Zeit sind die CSS Tarife die einzigen am Markt, die es Ihren Kunden ermöglichen
einen Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten, und so die zu zahlenden Tarifbeiträge zu senken.
Dies ist gerade für jüngere Menschen interessent, die ggf. noch Jahre von dem Alter entfernt sind in dem man
klassischerweise mit Zahnersatz rechnet, die sich aber bereits jetzt Leistungen für Zahnprophylaxe oder Zuschüsse
zu Füllungen und Inlays sichern wollen. Zudem ist auch daran zu denken, dass eine Zahnzusatzversicherung nur so lange beantragt
werden kann, wie der eigene Zahnzustand noch gut und ein akuter Behandlungsbedarf noch nicht konkret angeraten ist, sodass
sich frühzeitige Überlegungen zum Thema Zahnzusatzversicherung durchaus mehrfach lohnen.
Schadenfreiheitssystem / SFR Rabatt:
Wer nur Leistungen für die tariflich vorgesehenen Prophylaxe-Maßnahmen in Anspruch nimmt,
aber noch keine Zahnersatzleistungen benötigt profitiert von einem lukrativen Schadenfreiheitssystem.
5 % Rabatt pro leistungsfreiem Jahr führen in der Summe zu max. 25 % Rabatt auf den Jahresbeitrag.
Der Vertrag wird jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft,
wenn die Versicherung zum 30. September des laufenden Versicherungsjahres bestanden hat und wenn seit dem
1. Oktober des vorangegangenen Jahres keine Leistungen aus dem Tarif gezahlt wurden.
Maßgebend ist hier der Termin, an dem der Versicherer die Zahlung geleistet hat.
Wurden in diesem Zeitraum Leistungen gezahlt, so erfolgt eine Rückstufung
um 4 Schadenfreiheitsklassen, aber nicht tiefer als bis zur Klasse SF 0 ( 100 % Beitrag ).
Der Tarif sieht 11 Schadenfreiheitsklassen vor:
Klasse Beitragsssatz in %
SF 0 100
SF 1 100
SF 2 100
SF 3 100
SF 4 100
SF 5 100 Beginnstufe Zum Beginn erfolgt die Einstufung in die Klasse SF 5 ( 100 % )
SF 6 95 Der Vertrag wird jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft,
SF 7 90 wenn die Versicherung zum 30. September des laufenden Versicherungsjahres bestand
SF 8 85 und seit dem 1. Oktober des vorangegangenen Jahres keine Leistungen aus dem Tarif gezahlt wurden.
SF 9 80 Maßgebend ist hier der Termin, an dem der Versicherer die Zahlung geleistet hat.
SF 10 75 Wurden in diesem Zeitraum Leistungen gezahlt, so erfolgt eine Rückstufung
um 4 Schadenfreiheitsklassen, aber nicht tiefer als bis zur Klasse SF 0 ( 100 % Beitrag )
Es gibt keine Negativklassen, in denen der Beitrag über 100 % hinaus gehen kann.
Achtung :
Vorgesehene Leistungen für Zahnprophylaxe im Tarif CSS bleiben jedoch ohne negativen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Wer also regelmäßig seine Zähne pflegt und Prophylaxeleistungen in Anspruch nimmt profitiert von der Beitragssenkung durch den
stetig steigenden Schadenfreiheitsrabatt, und ist doch gut geschützt wenn kostenintensiver Zahnersatz notwendig wird.