Im Barmenia ZG können Sie bis zu drei bei Antragstellung fehlende nicht ersetzte Zähne mitversichern.
Sofern Sie im Antrag keinen oder maximal einen fehlenden nicht ersetzten Zahn anzugeben hatten
besteht nach Ablauf der 8 monatigen Wartezeit keine Summenbegrenzung !
Sofern Sie im Antrag zwei fehlende nicht ersetzte Zähne anzugeben hatten besteht folgende
Leistungsstaffel:
im ersten Kalenderjahr: max. 250,- Euro
im zweiten Kalenderjahr: max. 500,- Euro
im dritten Kalenderjahr: max. 750,- Euro
Ab dem vierten Kalenderjahr und bei Behandlungskosten die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn
eingetretenen Unfall zurückzuführen sind bestehen keine Summenbegrenzungen.
Sofern Sie im Antrag drei fehlende nicht ersetzte Zähne anzugeben hatten besteht folgende
Leistungsstaffel:
im ersten Kalenderjahr: max. 125,- Euro
im zweiten Kalenderjahr: max. 250,- Euro
im dritten Kalenderjahr: max. 375,- Euro
Ab dem vierten Kalenderjahr und bei Behandlungskosten die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn
eingetretenen Unfall zurückzuführen sind bestehen keine Summenbegrenzungen
Sollte eine der beiden oben aufgeführten Leistungsstaffeln zur Anwendung kommen, müssen Sie zusammen mit dem Antrag das Formular K 3758 unterschreiben und der individuellen Summenbegrenzung zustimmen, andernfalls kann Ihr Antrag nicht angenommen werden.
Personen mit vier oder mehr fehlenden Zähnen können nicht mehr in diesem Tarif versichert werden