von Barbara Schwarzer » 25. Jan 2008, 09:15
Sehr geehrter Herr Ridley,
eine aufgrund der Wurzelbehandlung folgene Krone,
also eine vor Antragstellung bereits angeratene bzw. beabsichtigte
Zahnbehandlung ist bei den Versicherern vom Versicherungsumfang ausgenommen.
Zu den Amalgam Füllungen, hier würde ein medizinisch notwendiger
Austausch bezahlt, eine reine Verlangensleistung wird von
keinem Versicherer erstattet.
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wird auch nach bestehenden
Zusatzversicherungen gefragt, sofern Sie bei der Victoria
also bereits Zahnzusatzleistungen versichert haben, und sei es auch nur in kleinem
Umfang ist ein weiterer Zahnzusatztarif nicht mehr versicherbar.
Bitte benennen Sie mir den Tarif, den Sie bisher bei der Victoria versichert haben,
sollte dieser Tarif bereits Leistungen für Zahnersatz enthalten, so sollten Sie die
anstehende Krone über diesen bereits bestehenden Tarif abrechnen, da neu abgeschlossene
Tarife , wie oben beschrieben, nicht dafür leisten würden.
Gerne stehen wir Ihnen bei der weiteren Klärung Ihrer
Fragen auch telefonisch zu Seite.
Tel.: 0551 900 378 60
Viele Grüße
Barbara Stahl
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