Wartezeit für Zahnbehandlung

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Wartezeit für Zahnbehandlung

Beitragvon siku83 » 24. Jan 2008, 22:47

Sehr geehrte Damen und Herren,
was bedeutet bei der Leistungsvergleich-Übersicht der
Zahnzusatzversicherungen unter "Wartezeit für Zahnbehandlung" die Angabe "
keine Tarifleistung", anstelle von "nein" oder der nötigen Wartedauer?
Danke siku
siku83
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Beiträge: 1
Registriert: 21. Jan 2008, 09:38

Re: Wartezeit für Zahnbehandlung

Beitragvon Barbara Schwarzer » 25. Jan 2008, 09:40

Hallo Siku,

Wartezeit für Zahnbehandlung ( keine Tarifleistung ) soll noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Tarif keine Leistungen für Zahnbehandlungen vorsieht !

nein : würde bedeuten, dass es keine Wartezeiten gibt, was im Prinzip auch richtig ist, denn wo es keine Leistungen gibt gibt es auch keine Wartezeiten.

Aber hier war uns die Gefahr zu groß, dass jemand dann irrtümlich meint, dieser Tarif würde für Zahnbehandlungen leisten, und dies sogar ohne Wartezeit, deshalb haben wir uns für die Angabe " keine Tarifleistung " entschieden.

Bei Tarifen die Leistungen vorsehen, wie z.B. der ARAG Z 100 oder der CSS Top stehen die Monate da
3 Monate für Zahnbehandlung im ARAG Z 100 und
keine Wartezeit im CSS Top.

Viele Grüße

Barbara Stahl











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