von Barbara Schwarzer » 23. Jan 2008, 20:18
Hallo kb 78,
ein Antrag wäre möglich, ob der Versicherer mit einem Leistungsausschluss arbeitet hängt davon ab,
ob unter den 7 genannten Zähnen auch Weisheitszähne sind ?
Wenn 78 für Ihr Geburtsjahr steht wären Sie ja noch sehr jung, sodass wir klären müssen,
welche 7 Zähne fehlen, ob diese Zähne tatsächlich noch fehlen,
oder ggf. einige davon bereits durch Zahnersatzmaßnahmen wie Brücken oder Implantate ersetzt wurden.
In einigen Fällen wurden auch im jugendlichen Alter Zähne gezogen, die so entstandenen Lücken wurden aber durch nachwachsende
Zähne, oder durch kiferorthopädische Maßnahmen geschlossen, bei vollständigem Lückenschluss würden auch diese gezogenen Zähne
nicht als fehlend gelten.
Sicherheitshalber sollten wir kurz telefonieren und Ihren Zahnstatus abstimmen, um die Versicherungsfähigkeit klären zu können.
Sie können als Vorbereitung auf unser Gespräch auch in Ihrer Zahnarztpraxis nachfragen, oder uns einen aktuellen zahnärztlichen Befundbericht
faxen, an Hand dessen wir die Versicherbarkeit für Sie prüfen, so können Sie negativ Einträge
und Ablehnungen durch die Versicherer vermeiden.
Sie erreichen uns Werktags von 08:30 bis 18.00 Uhr
unter der Festnetznummer : 0551 900 378 60
Viele Grüße
Barbara Stahl
Nutzen Sie unseren umfangreichen Leistungsvergleich der Zahnzusatzversicherungen.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.