Hallo liebes Forum,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig
Ich war mit meinem alten Zahnarzt im Nachhinein recht unzufrieden da Probleme nicht erkannt wurden. Ich habe meine Akte angefordert in der stehen u.a. seit längerem 2 Füllungen, die angeraten wurden zu erneuern.
Ich hatte zwischenzeitlich die Zahnzusatz gewechselt, eine Füllung wurde erneuert, ich habe die Rechnung bei der neuen Zahnzusatz eingereicht, diese hat bezahlt.
Nun habe ich den Zahnarzt aus o.a. Gründen gewechselt und es kam nur wenige Wochen nach o.a. Termin mehr "ans Licht" als nur Füllungen die erneuert werden müssen (Implantat, Krone). Ich habe hier den HKP eingereicht und der Versicherer möchte nun Akteneinsicht. Das erste Mal sind die Füllungen laut Akte kurz vor dem Wechsel der Zahnzusatz angeraten worden (ich hatte extra meinen alten Zahnarzt angesprochen ob ich zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Zahnzusatz abschließen kann!). Eine wurde vom alten Zahnarzt erneuert, kurze Zeit später hat der neue Zahnarzt gesehen dass weit mehr an dem Zahn ist. Die andere Füllung wurde nicht erneuert, der Zahn musste entfernt werden.
Ich habe nun die starke Vermutung dass bereits das "Füllung erneuern" als angeratene Behandlung gilt und ich nun auf den Kosten für Implantat und Krone sitzen bleibe?!
Danke und viele Grüße