von Lars Meinhold » 10. Dez 2018, 07:58
Sehr geehrte(r) rk33,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist in der Tat ein Punkt entscheidend, den Sie angesprochen haben:
Hat ein Zahnarzt einen Behandlungsbedarf festgestellt, in der Kartei dokumentiert und liegt dieses Datum vor Versicherungsbeginn, werden Sie von fast allen Zusatzversicherungen keine Leistungen mehr erhalten. Insofern ist es in jedem Fall ratsam, einen Tarif abzuschließen, bevor Sie erstmalig zum Zahnarzt gehen.
Eine Vielzahl von Tarifen leistet auch dann, wenn das Bonushaft nicht lückenlos geführt wurde, Sie also in den letzten Jahren nicht regelmäßig die jährliche Kontrolluntersuchung wahrgenommen haben.
Da es aber auch Tarife gibt, die einen Kunden ablehnen, der über einen längeren Zeitraum nicht beim Zahnarzt war, würde ich Ihnen vorschlagen, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Gemeinsam können wir dann einen für Sie passenden Tarif finden.
Schmerz- und angstlindernde Maßnahmen (z. B. Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung und Dämmerschlaf) sind auch Leistungen, die einige Versicherer anbieten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
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Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.