von Lars Meinhold » 17. Jul 2018, 06:33
Sehr geehrte(r) Kris,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Die Verfahrensweise der Zusatzversicherer ist sehr unterschiedlich.
Manche Versicherer erbringen gar keine Leistungen im Ausland, andere erbringen Leistungen. Diejenigen, bei denen auch Leistungen im Ausland abgedeckt sind, erstatten sehr häufig Kosten in der Höhe, die auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Manche Versicherer leisten auch nur dann, wenn für die zahnärztliche Leistung auch Leistungen von der GKV erbracht werden. Daher empfehlen wir vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Um sicher zu gehen, sollten Sie bei Ihrem Zusatzversicherer anfragen, in welchem Umfang er in Ihrem konkreten Tarif zahnärztliche Leistungen im Ausland übernimmt. Möglicherweise bedarf es vor einer Auslandsbehandlung auch einer schriftlichen Kostenzusage des Versicherers.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
Nutzen Sie unseren umfangreichen Zahnzusatzversicherung Onlinerechner.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.