von Ulrike Reinhardt » 23. Jan 2017, 07:27
Sehr geehrte Kathy,
in Ihrer Angeblegenheit haben wir uns jetzt einmal dierekt mit der ERGO Direkt in verbindung gesetzt.
Grundsätzlich leietet der Tarif Zahn-Ersatz-Sofort (ZEZ), wie Ihnen ja bekannt ist, für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und implantatgetragenen Zahnersatz. Sie erhalten den gleichen Betrag, den Ihre gesetzliche Krankenversicherung als Festzuschuss bewilligt.
Es besteht ein erweiterter Versicherungsschutz.
Dieser beginnt sechs Monate vor dem im Versicherungs-Schein bezeichneten Versicherungs-Beginn (Rückwärts-Versicherung). Die ERGO Direkt Versicherung erbringt die Leistungen daher auch, wenn bei
einer versicherten Person medizinisch notwendige Zahnersatz-Maßnahmen innerhalb dieses Zeitraumes von sechs Monaten vor dem Versicherungs-Beginn begonnen und nach dem Versicherungs-Beginn beendet wurden.
Eine Zahnersatz-Maßnahme beginnt mit der Erstellung des Heil und Kostenplans oder mit der Reparatur von Zahnersatz und endet mit der Eingliederung des Zahnersatzes in den Kiefer oder mit dem Abschluss der Reparatur.
Der Heil- und Kostenplan/Kostenvoranschlag darf in dieser Zeit bereits erstellt worden sein, jedoch darf der Zahnersatz nicht vor Versicherungs-Beginn eingegliedert worden sein.
Auch bei einer Verlängerung, z.B. aufgrund eines Gutachtens, greift immer der erste Heil- und Kostenplan (13.05). Sollten nach dem Gutachten weitere Zahnregionen hinzu kommen, die noch nicht vor dem erweiterten Versicherungsschutz aufgeführt waren so sind diese, entsprechend der Versicherungsbedingungen, im Leistungsumfang enthalten.
Ich hoffe, ihre Anfrage damit abschließend beantwortet zu haben.
Mit feundlichen Grüßen
Ulrike Reinhardt
Nutzen Sie unseren umfangreichen Vergleich der Zahnversicherungen.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.