von Lars Meinhold » 14. Apr 2016, 16:52
Sehr geehrte Fuchsie,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden aus dem Tarif Inter Z90 + ZPro 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100 und 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Für Kinder erstattet die Inter auch Kunststofffüllungen an Milchzähnen.
Es ist zutreffend, dass die gesetzlichen Krankenkassen sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen nur im Frontzahnbereich für Kunststofffüllungen leisten. Im Seitenzahnbereich haben Sie nur Anspruch auf eine Amalgamfüllung. Wenn Sie auf eigene Kosten eine Kunststofffüllung wählen (Kosten ca. 80 bis 150 EUR), erstattet Ihre gesetzliche Krankenkasse nur den Betrag, der für eine vergleichbare Amalgamfüllung angefallen wäre, d. h. ca. 30 bis 50 EUR. Nur wenn eine medizinisch nachgewiesene Amalgamallergie besteht, leistet eine gesetzliche Krankenkasse auch für Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
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