Zuschuss für Zahnreinigung von Barmenia ZGu+

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Zuschuss für Zahnreinigung von Barmenia ZGu+

Beitragvon Metin » 31. Mär 2016, 08:31

Guten Tag,
ich habe schon seit Ewigkeiten eine Zahnzusatzversicherung bei der Barmenia (ZGu+), habe aber noch nie eine Rechnung eingereicht.
Frage 1:
Gibt es einen Zuschuss von der Versicherung für Zahnreinigung?
Frage 2:
Was mache ich mit der Rechnung - schicke ich die an die Barmenia und zahlen die dann meinen Zahnarzt direkt?
MfG
Metin
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Re: Zuschuss für Zahnreinigung von Barmenia ZGu+

Beitragvon Lars Meinhold » 31. Mär 2016, 12:58

Sehr geehrter Metin,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Aus dem Tarif Barmenia ZGu Plus stehen pro Kalenderjahr 85 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

• Professionelle Zahnreinigung (nach GOZ-Ziffer 1040)
• Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
• Fissurenversiegelung
• Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
• Erstellung des Mundhygienestatus
• eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
• Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
• Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung

Der Erstattungssatz beträgt 85 % bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von 100 EUR, also wie o.g. 85 EUR.

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung, Original und Duplikat. Bitte reichen Sie immer die Original-Rechnung ein. Ihre Rechnung sieht in der Regel ein Zahlungsziel von drei bis vier Wochen vor.

Wichtig:
Der Zusatzversicherer erstattet nie direkt an den Behandler oder das Labor, sondern immer nur an Sie, den Versicherungsnehmer. Zur Begleichung der Rechnung bestehen zwei Alternativen:

• Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist. Danach reichen Sie die Rechnung bei Ihrem Zusatzversicherer ein, er überprüft diese und überweist den Erstattungsbetrag dann auf Ihr Konto.

• Sie reichen die Original-Rechnung umgehend nach Erhalt beim Zusatzversicherer ein, warten den Eingang der Erstattungsleistung auf Ihrem Konto ab und bezahlen Ihre Behandlung im Anschluss. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechnung umgehend nach Erhalt beim Versicherer einreichen, damit dieses Verfahren innerhalb der Zahlungsfrist abgewickelt werden kann.

Maßgeblich für die rechtzeitige Begleichung der Rechnung ist immer das darauf genannte Zahlungsdatum, nicht der Eingang der vom Versicherer ausgezahlten Erstattungsleistung.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold
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Re: Zuschuss für Zahnreinigung von Barmenia ZGu+

Beitragvon Metin » 1. Apr 2016, 13:40

Guten Tag Herr Meinhold,
danke für die schnelle Info.
Da ich die Rechnung schon einige Zeit liegen habe, habe ich jetzt erst einmal dem Zahnarzt das Geld überwiesen.
Die Rechnung schicke ich dann jetzt an die Barmenia mit der Bitte um anteilige Erstattung.
MfG
Metin
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