von Lars Meinhold » 23. Mär 2016, 12:05
Sehr geehrter Georgio,
gerne will ich versuchen, Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich zu sein, wenngleich mir natürlich einige Daten und Informationen zur genauen Beantwortung fehlen.
Sie haben in Ihrem Antrag offensichtlich das Beginndatum 01.03.2016 gewählt.
Ihr Antrag wurde vom Versicherer angenommen, dies wurde Ihnen mit Zugang des Versicherungsscheins – Mitte des Monats - bestätigt.
Für die Rahmendaten wie Kündigungszeitpunkt, Ablauf der Mindestversicherungsdauer und Zuordnung von Leistungen oder Summenbegrenzungen zum Versicherungsjahr, gilt der 01.03.2016 als Berechnungsstichtag.
Für die Leistungsansprüche gilt das Datum als Stichtag, an dem Sie den Versicherungsschein erhalten haben (Mitte des Monats).
Wenn Sie Rechnungen zu Behandlungsdaten haben, dann sind die Behandlungen im Rahmen der Tarifleistungen erstattungsfähig, deren Behandlungsdatum nach Zustellung des Versicherungsscheins liegt, da der Versicherer Ihren Vertrag zu diesem Zeitpunkt (mit Zugang des Versicherungsscheins) angenommen hat.
Wenn Sie erste Rechnungen haben, können Sie diese gerne über unseren Rechnungsservice einreichen. Wir sind Ihnen dann bei der weiteren Abwicklung und der Klärung weiterer Fragen gerne behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
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Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
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