von Lars Meinhold » 15. Mär 2016, 12:34
Sehr geehrte(r) Tweety,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Die Höhe der Erstattungsleistung in den ersten Jahren ist im Tarif AXA Dent Premium-U abhängig von der Anzahl der fehlenden Zähne.
Bei keinen oder einem fehlenden Zahn gilt in den ersten vier Versicherungsjahren eine Begrenzung von insgesamt:
• 1.000 EUR Erstattungsbetrag im ersten Versicherungsjahr
• 2.000 EUR Erstattungsbetrag in den ersten beiden Versicherungsjahren
• 3.000 EUR Erstattungsbetrag in den ersten drei Versicherungsjahren
• 4.500 EUR Erstattungsbetrag in den ersten vier Versicherungsjahren
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist. Ab dem fünften Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen gilt eine Begrenzung von insgesamt:
• 500 EUR Erstattungsbetrag im ersten Versicherungsjahr
• 1.000 EUR Erstattungsbetrag in den ersten beiden Versicherungsjahren
• 1.500 EUR Erstattungsbetrag in den ersten drei Versicherungsjahren
• 2.000 EUR Erstattungsbetrag in den ersten vier Versicherungsjahren
• 2.500 EUR Erstattungsbetrag in den ersten fünf Versicherungsjahren
• 3.000 EUR Erstattungsbetrag in den ersten sechs Versicherungsjahren
• 3.750 EUR Erstattungsbetrag in den ersten sieben Versicherungsjahren
• 4.500 EUR Erstattungsbetrag in den ersten acht Versicherungsjahren
Wenn Sie also keinen oder einen fehlenden Zahn haben, stehen Ihnen 2.000 EUR, bei zwei oder drei fehelnden Zähnen 1.000 EUR zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Meinhold
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